Vorbenutzungsrecht: Versionsgeschichte

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4. Dezember 2022

  • AktuellVorherige 01:2801:28, 4. Dez. 2022Axel Diskussion Beiträge 1.395 Bytes +1.395 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Ein wesentlicher Unterschied im Patentrecht zwischen den USA und Deutschland ist das sogenannte "Vorbenutzungsrecht" - bzw. die Nicht-Existenz eines solchen Rechts in den USA. §12 Patentgesetz regelt in Deutschland: :"Die Wirkung des Patents tritt gegen den nicht ein, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte." Eine vergleichbare Regelung gibt es in den…“