US Patent ohne Anwalt anmelden

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Prinzipiell basiert das US Patentrecht auf einer Anmeldung durch den Erfinder. Da es keinen Vertretungszwang gibt spricht im Prinzip nichts gegen eine direkte Anmeldung einer US Patentanmeldung durch einen deutschen Erfinder.

Ein Arbeitgeber, der Rechte an der Erfindung besitzt, wird in den USA sogenannter Assignee, also eine Art "Rechteinhaber", nicht Anmelder der Erfindung. Mithin kann ein deutsches Unternehmen in den USA nie als Anmelder auftreten. Und aufgrund der Vertretungsbestimmungen kann sich ein deutscher Erfinder auch nicht durch einen anderen Mitarbeiter des Arbeitgebers, z.B. die Patentabteilung, oder einen deutschen Patentanwalt vertreten lassen.

In der Praxis wird ein deutscher Erfinder oder ein deutsches Unternehmen also fast immer einen amerikanischen Patentanwalt oder Patent Agent mit der Einreichung und Vertretung ("Prosecution") der amerikanischen Patentanmeldung beauftragen. Dies ist umso wichtiger, als der Wert eines Patents zu großen Teilen von der richtigen Formulierung der Anmeldung, insbesondere der Patentansprüche abhängt.

Für besonders mutige, die doch den Schritt der eigenen Anmeldung erwägen, seien folgende Bücher empfohlen:

  • Patent it Yourself von David Pressman. Erstklassive Schritt-für-Schritt Anleitung, wie man eine Patentanmeldung fürs USPTO ausarbeitet, welche Dokumente einzureichen sind und wie das nachfolgende Patentverfahren funktioniert. Die Tatsache, daß das Buch über 500 Seiten hat ist allerdings nicht ganz zufällig, wenn man die Komplexität des amerikanischen Patentrechts berücksichtigt.