Patentanwalt

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Ein Erfinder kann sich bei der Anmeldung seiner Erfindung von einem zugelassenen "Practitioner" vertreten lassen. Dies sind eingetragene Patent Attorneys und Patent Agents. Eine Liste aller zugelassenen Vertreter ist beim Patentamt online einsehbar [1].

Vertreter müssen ein Mindestmaß an technischer Ausbildung nachweisen, um vom Patentamt zugelassen werden zu können. Bestandteil der Zulassung ist ferner eine Prüfung (Patent Bar Exam), in der ein Nachweis der Kenntnisse des Patentrechts und der Anmeldeverfahren zu erbringen ist.

Den Titel "Patent Attorney" verleiht das Patentamt bei bestandener Prüfung denjenigen, die in einem US Staat zugelassener Rechtsanwalt sind. Wer kein Rechtsanwalt ist trägt den Titel "Patent Agent".

Für die Vertretung von Erfindungen vor dem Patentamt sind Patent Attorneys und Patent Agents völlig gleichberechtigt. Während sich Patent Agents auf die Vertretung der Erfindung bis zur Erlangung eines Patents vor dem USPTO konzentrieren können Patent Attorneys einen Mandanten im Falle eines Schutzrechtsstreits mit einem Wettbewerber auch vor den regulären Gerichten vertreten.


Externe Links

  • USPTO Verzeichnis zugelassener Patent Attorneys / Agents
  • Smartpat Amerikanischer Patentanwalt, spezialisiert auf die Vertretung deutscher Anmelder vor dem USPTO (und Sponsor dieser Webseite)