MediaWiki-API-Ergebnis

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                        "*": "Anders als z.B. in Europa gibt es in den USA keine formale Einspruchsfrist nach Erteilung eines Patents. Dennoch muss nicht unbedingt der (teure) Weg einer Klage gew\u00e4hlt werden, um gegen ein Patent vorzugehen. Hier ein \u00dcberblick der zur Verf\u00fcgung stehenden Alternativen.\n\n=== Protest ===\nGegen eine eingereichte Anmeldung kann Protest eingelegt werden. Die Regeln daf\u00fcr sind im [[MPEP]] [http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/1900.htm Kapitel 1900] beschrieben. Dabei wird in den meisten F\u00e4llen am wichtigsten sein, da\u00df Protest nur eingereicht werden kann, bevor die Anmeldung ver\u00f6ffentlicht wurde. Derjenige, der gegen eine Anmeldung vorgehen will, muss also aus anderer Quelle erfahren haben, da\u00df eine st\u00f6rende Anmeldung beim USPTO eingereicht wurde, was eher seltener der Fall ist.\n\n=== Third Party Submission ===\nInnerhalb von zwei Monaten nach Ver\u00f6ffentlichung einer US Patentanmeldung (allerdings nicht sp\u00e4ter als ein Erteilungsbeschlu\u00df) kann der Pr\u00fcfer des USPTO \u00fcber eine sogenannte \"Third Party Submission\" auf existierende Ver\u00f6ffentlichungen und bestehende Patente hingewiesen werden. Die formalen Regeln (z.B. keine Bewertung zu oder auch nur Markierungen an \u00fcbersandten Ver\u00f6ffentlichungen erlaubt, ...) ergeben sich aus [http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/0600_610.htm MPEP Kapitel 610]. \nDie USPTO Geb\u00fchr f\u00fcr die Third Party Submission betr\u00e4gt $180.\n\n=== Reexamination ===\nF\u00fcr ein bereits erteiltes Patent gilt die sogenannte \"assumption of validity\", also die Annahme, da\u00df es g\u00fcltig ist. Allerdings kann zu jedem Zeitpunkt w\u00e4hrend der Laufzeit eines Patents von jeder beliebigen nat\u00fcrlichen oder juristischen Person eine erneute Pr\u00fcfung durch das Patentamt beantragt werden. Diese erneute Pr\u00fcfung ('''[http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/2200.htm Reexamination]''') der Erfindung wird angeordnet, wenn aufgrund von im urspr\u00fcnglichen Pr\u00fcfungsverfahren nicht ber\u00fccksichtigten Ver\u00f6ffentlichungen und Patenten wesentliche Fragen  an der Patentierbarkeit der Erfindungen aufkommen. Kern eines Antrags auf erneute Pr\u00fcfung sind daher der Verweis auf vormals nicht ber\u00fccksichtigte Ver\u00f6ffentlichungen und Patente sowie eine Erl\u00e4uterung der Relevanz dieser Dokumente. Ver\u00f6ffentlichungen, die nicht in englischer Sprache verfasst sind, sollten in \u00dcbersetzung eingereicht werden. \n\nDer Antrag auf Reexamination kann durch einen Vertreter gestellt werden, so da\u00df die Identit\u00e4t der tats\u00e4chlich an der erneuten Pr\u00fcfung interessierten Partei anonym bleiben kann. Mit Blick auf die Pr\u00fcfungspraxis des USPTO f\u00e4llt auf, da\u00df die Suche nach dem Stand der Technik US Patentschriften gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen und nicht-englischsprachigen stark \u00fcbergewichtet. F\u00fcr ein deutsches Unternehmen, da\u00df gegen ein US Patent vorgehen will, welches nach dem Stand der Technik in deutschen Patenten und Ver\u00f6ffentlichungen nicht h\u00e4tte erteilt werden d\u00fcrfen, bietet die Reexamination ein wichtiges Rechtsinstrument.\n\nDer Antrag f\u00fcr ein erneute Pr\u00fcfung eines Patents kostet eine amtliche Geb\u00fchr von $2.520. Hinzu kommen in den meisten F\u00e4llen die Kosten f\u00fcr die Ausarbeitung der Eingabe durch einen US Patentanwalt oder Patent Agent."
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                        "*": "USPTO: Abk\u00fcrzung f\u00fcr \"'''United States Patent and Trademark Office'''\", das amerikanische Patentamt.\n\nDas USPTO wurde vom amerikanischen Kongress erschaffen, um im Auftrag der Regierung Patente zu erteilen. Eine eigenst\u00e4ndige Organisation f\u00fcr Patentwesen existiert seit dem Jahr 1802.  Seit 1925 geh\u00f6rt das Patentamt zum Bereich des US Wirtschaftministeriums (Department of Commerce).\n\nDas USPTO verwaltet das Patentwesen in den Vereinigten Staaten. Zu den Hauptaufgaben geh\u00f6rt die Pr\u00fcfung von Patentanmeldungen darauf, ob eine patentierbare Erfindung vorliegt. Es ver\u00f6ffentlich erteilte Patente und die Mehrzahl der neueren Anmeldungen (18 Monate nach Einreichung) und verwaltet eingetragene Eigentums\u00fcbertragungen von Patenten (\"Assignments\"). Das USPTO hat keine Funktion mit Blick auf die [[Patentverletzung]].\n\nOrganisatorisch ist das USPTO in sogenannte \"Technology Centers (TC)\" unterteilt, die nach thematischen Fachrichtungen unterschieden sind. \n\nDas USPTO besch\u00e4ftigt mehr als 6.500 Mitarbeiter, etwa zur H\u00e4lfte Pr\u00fcfer. J\u00e4hrlich werden etwa 350,000 Patentanmeldungen neu eingereicht."
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