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	<title>USA Patent Wiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Kosten_einer_US_Patentanmeldung&amp;diff=25</id>
		<title>Kosten einer US Patentanmeldung</title>
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		<updated>2022-12-04T17:24:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: /* Vergleich */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Kosten einer Patentanmeldung in den USA teilen sich, wie in allen anderen Ländern auch, in amtliche Gebühren und die Kosten für die Beschäftigung eines Patentanwalts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Amtliche Gebühren ===&lt;br /&gt;
Die Gebühren für eine Patentanmeldung mit bis zu 3 unabhängigen und 17 abhängigen Patentansprüchen beträgt etwa $1000. Die Gebühren setzen sich aus einer &amp;quot;Basic Filing Fee&amp;quot;, einer &amp;quot;Search Fee&amp;quot; und einer &amp;quot;Examination Fee&amp;quot; zusammen, die aber gleichzeitig bei Einreichung des Patents fällig sind. Unternehmen die als &amp;quot;Small Entity&amp;quot; (sieht unten) qualifizieren zahlen bei den meisten Gebühren nur die Hälfte. &amp;quot;Micro Entities&amp;quot; zahlen sogar nur ein Viertel der Large Entity Gebühren. Genaue Informationen finden sich beim USPTO unter dem Begriff &amp;quot;Fees&amp;quot;: [https://www.uspto.gov/learning-and-resources/fees-and-payment/uspto-fee-schedule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird das Patent erteilt fällt eine &amp;quot;Issue Fee&amp;quot; von $1400 ($700 für Small Entity) an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kostenübersicht einer &amp;quot;Utility Patent&amp;quot; Anmeldung:&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Zeitpunkt&lt;br /&gt;
!Art&lt;br /&gt;
!Gebühr&lt;br /&gt;
!Small Entity&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Grundgebühr&lt;br /&gt;
|$320&lt;br /&gt;
|$80&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Recherchegebühr&lt;br /&gt;
|$700&lt;br /&gt;
|$350&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Prüfungsgebühr&lt;br /&gt;
|$800&lt;br /&gt;
|$400&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Erteilungsgebühr&lt;br /&gt;
|$1200&lt;br /&gt;
|$600&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Veröffentlichungsgebühr&lt;br /&gt;
|$0&lt;br /&gt;
|$0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 3,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$2000&lt;br /&gt;
|$1000&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 7,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$3760&lt;br /&gt;
|$1880&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 11,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$7700&lt;br /&gt;
|$3850 &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten bei Eintritt in die Nationale Phase einer PCT Anmeldung sind fast identisch; lediglich die Recherchegebühr vermindert sich geringfügig, falls dem USPTO ein internationaler Recherchebericht vorliegt. Wesentlich geringere PCT Gebühren fallen nur dann an, wenn die PCT Anmeldung beim US Patentamt eingereicht und recherchiert wurde, was aber für deutsche Anmelder selten zutrifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Smartpat, eine auf deutsche Anmelder spezialisierte US Patent Agent Firm (und Unterstützer dieses Wiki), bietet eine [http://www.smartpat.net/kostenrechner.html automatische Kostenschätzung] für US Patent- und Geschmacksmusteranmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Small Entity ====&lt;br /&gt;
&amp;quot;Small Entities&amp;quot; genießen in den USA eine Ermäßigung vieler (aber nicht aller) Gebühren im Zusammenhang mit der Anmeldung und dem Erhalt eines Patents um 50%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &amp;quot;small entity&amp;quot; kann eine natürliche Person, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine natürliche Person im Sinne der &amp;quot;small entity&amp;quot; Regeln ist der Erfinder oder eine andere natürliche Person die Rechte an der Erfindung erworben hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein unabhängiges (nicht Konzern-verbundenes) kleines oder mittleres Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen einer small entity wenn es unter die Definition der [http://www.sba.gov US Small Business Administration] fällt. Diese ist je nach Unternehmenstyp unterschiedlich. Im herstellenden Gewerbe ist die Obergrenze durch die Zahl der Mitarbeiter bestimmt, zumeist 500 Mitarbeiter. Je nach Produkt kann die Grenze bei bis zu 1500 Mitarbeitern liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Dienstleistungsunternehmen liegt die Grenze zumeist bei $6,5 Millionen Jahresumsatz, kann aber bis zu $23 Millionen betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter die gemeinnützigen Organisationen im Sinne des small entity Begriffs fallen Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, wobei ausländische Universitäten ausdrücklich eingeschlossen sind. Auch ausländische gemeinnützige Organisationen fallen unter den small entity Begriff, falls sie in den USA steuerbefreit wären bzw. von einem US-Bundesstaat als gemeinnützig eingestuft würden, hätten die Organisation ihren Sitz in den USA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die natürliche Person bzw. das kleine/mittlere Unternehmen oder die gemeinnützige Organisation darf die Rechte an der Erfindung nicht übertragen, verkauft oder lizensiert haben oder dazu vertraglich verpflichtet sein. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Erwerber der Rechte seinerseits für small entity status qualifiziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten eines Patentanwalts ===&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Ausarbeitung durch einen Patentanwalt oder Patent Agent ist schwer zu schätzen. Gängige Stundenhonorare liegen bei $200 bis $300. Je nach Komplexität der Erfindung und damit einhergehendem Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Anmeldung können folgende Zahlen als Anhaltspunkt gelten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sehr einfache Erfindung: $5.000 - $10.000&lt;br /&gt;
*Erfindung mittlerer Komplexität: $10.000 - $15.000&lt;br /&gt;
*Hochkomplexe Erfindungen: $15.000 und mehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Vertretung einer Anmeldung fallen weitere Anwaltskosten für die Antwort auf Prüfungsbescheide an. Kosten hierfür belaufen sich auf typischerweise zwischen $2.000 (sehr einfache Antwort) und $5.000 (relativ komplexe Antwort).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Referenz: [http://judiciary.house.gov/media/pdfs/Kasper080227.pdf Ausführungen der AIPLA vor dem amerikanischen Kongress]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
If time is money you&#039;ve made me a wleatiehr woman.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vergleich ===&lt;br /&gt;
Hier eine grobe Abschätzung des Kosten-Nutzen Verhältnisses eines Patents in den USA im Vergleich zu Deutschland. Dabei wird der Wert eines Patents als konstante pro Einwohner (potentiellen Kunden) im Schutzrechtsgebiet angenommen. Wie die Tabelle zeigt ist nach dieser groben Abschätzung ein deutsches Patent also über seine Lebenszeit etwa drei mal so teurer als das vergleichbare US Patent bei Normalisierung pro Einwohner. Bei einer Normalisierung über das Bruttoinlandsprodukt verschiebt sich die Gleichung aufgrund des höheren pro-Kopf Inlandsproduktes weiter zugunsten der USA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Vergleichsgegenstand&lt;br /&gt;
!Deutschland&lt;br /&gt;
!USA&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Einwohner (ca.)&lt;br /&gt;
|83 Mio.&lt;br /&gt;
|331 Mio.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bruttoinlandsprodukt (ca.)&lt;br /&gt;
|$4,2 Bio.&lt;br /&gt;
|$23,0 Bio.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kosten eines Patents über 20 Jahre&lt;br /&gt;
|$20510&amp;lt;ref name=&amp;quot;Patentkosten DE&amp;quot;&amp;gt;Stand Sept 2022. Basiert auf 490 Euro Anmeldegebühren und progressiven Jahresgebühren. Anwaltskosten angenommen mit $7500. Umgerechnet auf US-$ mit Wechselkurs 1,05 Euro/Dollar.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
|$26480&amp;lt;ref name=&amp;quot;Patentkosten USA&amp;quot;&amp;gt;Summe der Kosten laut Tabelle oben. Anwaltskosten angenommen mit $10000.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Durchschnittliche Kosten pro Jahr&amp;lt;ref name=&amp;quot;Durchschnittskosten&amp;quot;&amp;gt;Gesamtkosten eines Patents inkl. geschätzter Anwaltskosten geteilt durch 20 (Jahre Laufzeit)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
|$1025&lt;br /&gt;
|$1324&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Patentkosten pro 1 Million Einwohner und Jahr&lt;br /&gt;
|$12&lt;br /&gt;
|$4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Patentkosten pro $1 Milliarde BIP und Jahr&lt;br /&gt;
|$0,24&lt;br /&gt;
|$0,06&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Kosten_einer_US_Patentanmeldung&amp;diff=24</id>
		<title>Kosten einer US Patentanmeldung</title>
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		<updated>2022-12-04T17:22:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Kosten einer Patentanmeldung in den USA teilen sich, wie in allen anderen Ländern auch, in amtliche Gebühren und die Kosten für die Beschäftigung eines Patentanwalts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Amtliche Gebühren ===&lt;br /&gt;
Die Gebühren für eine Patentanmeldung mit bis zu 3 unabhängigen und 17 abhängigen Patentansprüchen beträgt etwa $1000. Die Gebühren setzen sich aus einer &amp;quot;Basic Filing Fee&amp;quot;, einer &amp;quot;Search Fee&amp;quot; und einer &amp;quot;Examination Fee&amp;quot; zusammen, die aber gleichzeitig bei Einreichung des Patents fällig sind. Unternehmen die als &amp;quot;Small Entity&amp;quot; (sieht unten) qualifizieren zahlen bei den meisten Gebühren nur die Hälfte. &amp;quot;Micro Entities&amp;quot; zahlen sogar nur ein Viertel der Large Entity Gebühren. Genaue Informationen finden sich beim USPTO unter dem Begriff &amp;quot;Fees&amp;quot;: [https://www.uspto.gov/learning-and-resources/fees-and-payment/uspto-fee-schedule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird das Patent erteilt fällt eine &amp;quot;Issue Fee&amp;quot; von $1400 ($700 für Small Entity) an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kostenübersicht einer &amp;quot;Utility Patent&amp;quot; Anmeldung:&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Zeitpunkt&lt;br /&gt;
!Art&lt;br /&gt;
!Gebühr&lt;br /&gt;
!Small Entity&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Grundgebühr&lt;br /&gt;
|$320&lt;br /&gt;
|$80&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Recherchegebühr&lt;br /&gt;
|$700&lt;br /&gt;
|$350&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Prüfungsgebühr&lt;br /&gt;
|$800&lt;br /&gt;
|$400&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Erteilungsgebühr&lt;br /&gt;
|$1200&lt;br /&gt;
|$600&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Veröffentlichungsgebühr&lt;br /&gt;
|$0&lt;br /&gt;
|$0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 3,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$2000&lt;br /&gt;
|$1000&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 7,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$3760&lt;br /&gt;
|$1880&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 11,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$7700&lt;br /&gt;
|$3850 &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten bei Eintritt in die Nationale Phase einer PCT Anmeldung sind fast identisch; lediglich die Recherchegebühr vermindert sich geringfügig, falls dem USPTO ein internationaler Recherchebericht vorliegt. Wesentlich geringere PCT Gebühren fallen nur dann an, wenn die PCT Anmeldung beim US Patentamt eingereicht und recherchiert wurde, was aber für deutsche Anmelder selten zutrifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Smartpat, eine auf deutsche Anmelder spezialisierte US Patent Agent Firm (und Unterstützer dieses Wiki), bietet eine [http://www.smartpat.net/kostenrechner.html automatische Kostenschätzung] für US Patent- und Geschmacksmusteranmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Small Entity ====&lt;br /&gt;
&amp;quot;Small Entities&amp;quot; genießen in den USA eine Ermäßigung vieler (aber nicht aller) Gebühren im Zusammenhang mit der Anmeldung und dem Erhalt eines Patents um 50%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &amp;quot;small entity&amp;quot; kann eine natürliche Person, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine natürliche Person im Sinne der &amp;quot;small entity&amp;quot; Regeln ist der Erfinder oder eine andere natürliche Person die Rechte an der Erfindung erworben hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein unabhängiges (nicht Konzern-verbundenes) kleines oder mittleres Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen einer small entity wenn es unter die Definition der [http://www.sba.gov US Small Business Administration] fällt. Diese ist je nach Unternehmenstyp unterschiedlich. Im herstellenden Gewerbe ist die Obergrenze durch die Zahl der Mitarbeiter bestimmt, zumeist 500 Mitarbeiter. Je nach Produkt kann die Grenze bei bis zu 1500 Mitarbeitern liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Dienstleistungsunternehmen liegt die Grenze zumeist bei $6,5 Millionen Jahresumsatz, kann aber bis zu $23 Millionen betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter die gemeinnützigen Organisationen im Sinne des small entity Begriffs fallen Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, wobei ausländische Universitäten ausdrücklich eingeschlossen sind. Auch ausländische gemeinnützige Organisationen fallen unter den small entity Begriff, falls sie in den USA steuerbefreit wären bzw. von einem US-Bundesstaat als gemeinnützig eingestuft würden, hätten die Organisation ihren Sitz in den USA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die natürliche Person bzw. das kleine/mittlere Unternehmen oder die gemeinnützige Organisation darf die Rechte an der Erfindung nicht übertragen, verkauft oder lizensiert haben oder dazu vertraglich verpflichtet sein. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Erwerber der Rechte seinerseits für small entity status qualifiziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten eines Patentanwalts ===&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Ausarbeitung durch einen Patentanwalt oder Patent Agent ist schwer zu schätzen. Gängige Stundenhonorare liegen bei $200 bis $300. Je nach Komplexität der Erfindung und damit einhergehendem Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Anmeldung können folgende Zahlen als Anhaltspunkt gelten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sehr einfache Erfindung: $5.000 - $10.000&lt;br /&gt;
*Erfindung mittlerer Komplexität: $10.000 - $15.000&lt;br /&gt;
*Hochkomplexe Erfindungen: $15.000 und mehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Vertretung einer Anmeldung fallen weitere Anwaltskosten für die Antwort auf Prüfungsbescheide an. Kosten hierfür belaufen sich auf typischerweise zwischen $2.000 (sehr einfache Antwort) und $5.000 (relativ komplexe Antwort).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Referenz: [http://judiciary.house.gov/media/pdfs/Kasper080227.pdf Ausführungen der AIPLA vor dem amerikanischen Kongress]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
If time is money you&#039;ve made me a wleatiehr woman.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vergleich ===&lt;br /&gt;
Hier eine grobe Abschätzung des Kosten-Nutzen Verhältnisses eines Patents in den USA im Vergleich zu Deutschland. Dabei wird der Wert eines Patents als konstante pro Einwohner (potentiellen Kunden) im Schutzrechtsgebiet angenommen. Wie die Tabelle zeigt ist nach dieser groben Abschätzung ein deutsches Patent also über seine Lebenszeit etwa 5 mal teurer als das vergleichbare US Patent bei Normalisierung pro Einwohner. Bei einer Normalisierung über das Bruttoinlandsprodukt verschiebt sich die Gleichung aufgrund des höheren pro-Kopf Inlandsproduktes weiter zugunsten der USA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Vergleichsgegenstand&lt;br /&gt;
!Deutschland&lt;br /&gt;
!USA&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Einwohner (ca.)&lt;br /&gt;
|83 Mio.&lt;br /&gt;
|331 Mio.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bruttoinlandsprodukt (ca.)&lt;br /&gt;
|$4,2 Bio.&lt;br /&gt;
|$23,0 Bio.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kosten eines Patents über 20 Jahre&lt;br /&gt;
|$20510&amp;lt;ref name=&amp;quot;Patentkosten DE&amp;quot;&amp;gt;Stand Sept 2022. Basiert auf 490 Euro Anmeldegebühren und progressiven Jahresgebühren. Anwaltskosten angenommen mit $7500. Umgerechnet auf US-$ mit Wechselkurs 1,05 Euro/Dollar.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
|$26480&amp;lt;ref name=&amp;quot;Patentkosten USA&amp;quot;&amp;gt;Summe der Kosten laut Tabelle oben. Anwaltskosten angenommen mit $10000.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Durchschnittliche Kosten pro Jahr&amp;lt;ref name=&amp;quot;Durchschnittskosten&amp;quot;&amp;gt;Gesamtkosten eines Patents inkl. geschätzter Anwaltskosten geteilt durch 20 (Jahre Laufzeit)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
|$1025&lt;br /&gt;
|$1324&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Patentkosten pro 1 Million Einwohner und Jahr&lt;br /&gt;
|$12&lt;br /&gt;
|$4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Patentkosten pro $1 Milliarde BIP und Jahr&lt;br /&gt;
|$0,24&lt;br /&gt;
|$0,06&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Kosten_einer_US_Patentanmeldung&amp;diff=23</id>
		<title>Kosten einer US Patentanmeldung</title>
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		<updated>2022-12-04T17:08:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Kosten einer Patentanmeldung in den USA teilen sich, wie in allen anderen Ländern auch, in amtliche Gebühren und die Kosten für die Beschäftigung eines Patentanwalts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Amtliche Gebühren ===&lt;br /&gt;
Die Gebühren für eine Patentanmeldung mit bis zu 3 unabhängigen und 17 abhängigen Patentansprüchen beträgt etwa $1000. Die Gebühren setzen sich aus einer &amp;quot;Basic Filing Fee&amp;quot;, einer &amp;quot;Search Fee&amp;quot; und einer &amp;quot;Examination Fee&amp;quot; zusammen, die aber gleichzeitig bei Einreichung des Patents fällig sind. Unternehmen die als &amp;quot;Small Entity&amp;quot; (sieht unten) qualifizieren zahlen bei den meisten Gebühren nur die Hälfte. &amp;quot;Micro Entities&amp;quot; zahlen sogar nur ein Viertel der Large Entity Gebühren. Genaue Informationen finden sich beim USPTO unter dem Begriff &amp;quot;Fees&amp;quot;: [https://www.uspto.gov/learning-and-resources/fees-and-payment/uspto-fee-schedule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird das Patent erteilt fällt eine &amp;quot;Issue Fee&amp;quot; von $1400 ($700 für Small Entity) an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kostenübersicht einer &amp;quot;Utility Patent&amp;quot; Anmeldung:&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Zeitpunkt&lt;br /&gt;
!Art&lt;br /&gt;
!Gebühr&lt;br /&gt;
!Small Entity&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Grundgebühr&lt;br /&gt;
|$320&lt;br /&gt;
|$80&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Recherchegebühr&lt;br /&gt;
|$700&lt;br /&gt;
|$350&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Prüfungsgebühr&lt;br /&gt;
|$800&lt;br /&gt;
|$400&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Erteilungsgebühr&lt;br /&gt;
|$1200&lt;br /&gt;
|$600&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Veröffentlichungsgebühr&lt;br /&gt;
|$0&lt;br /&gt;
|$0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 3,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$2000&lt;br /&gt;
|$1000&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 7,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$3760&lt;br /&gt;
|$1880&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 11,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$7700&lt;br /&gt;
|$3850 &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten bei Eintritt in die Nationale Phase einer PCT Anmeldung sind fast identisch; lediglich die Recherchegebühr vermindert sich geringfügig, falls dem USPTO ein internationaler Recherchebericht vorliegt. Wesentlich geringere PCT Gebühren fallen nur dann an, wenn die PCT Anmeldung beim US Patentamt eingereicht und recherchiert wurde, was aber für deutsche Anmelder selten zutrifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Smartpat, eine auf deutsche Anmelder spezialisierte US Patent Agent Firm (und Unterstützer dieses Wiki), bietet eine [http://www.smartpat.net/kostenrechner.html automatische Kostenschätzung] für US Patent- und Geschmacksmusteranmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Small Entity ====&lt;br /&gt;
&amp;quot;Small Entities&amp;quot; genießen in den USA eine Ermäßigung vieler (aber nicht aller) Gebühren im Zusammenhang mit der Anmeldung und dem Erhalt eines Patents um 50%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &amp;quot;small entity&amp;quot; kann eine natürliche Person, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine natürliche Person im Sinne der &amp;quot;small entity&amp;quot; Regeln ist der Erfinder oder eine andere natürliche Person die Rechte an der Erfindung erworben hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein unabhängiges (nicht Konzern-verbundenes) kleines oder mittleres Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen einer small entity wenn es unter die Definition der [http://www.sba.gov US Small Business Administration] fällt. Diese ist je nach Unternehmenstyp unterschiedlich. Im herstellenden Gewerbe ist die Obergrenze durch die Zahl der Mitarbeiter bestimmt, zumeist 500 Mitarbeiter. Je nach Produkt kann die Grenze bei bis zu 1500 Mitarbeitern liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Dienstleistungsunternehmen liegt die Grenze zumeist bei $6,5 Millionen Jahresumsatz, kann aber bis zu $23 Millionen betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter die gemeinnützigen Organisationen im Sinne des small entity Begriffs fallen Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, wobei ausländische Universitäten ausdrücklich eingeschlossen sind. Auch ausländische gemeinnützige Organisationen fallen unter den small entity Begriff, falls sie in den USA steuerbefreit wären bzw. von einem US-Bundesstaat als gemeinnützig eingestuft würden, hätten die Organisation ihren Sitz in den USA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die natürliche Person bzw. das kleine/mittlere Unternehmen oder die gemeinnützige Organisation darf die Rechte an der Erfindung nicht übertragen, verkauft oder lizensiert haben oder dazu vertraglich verpflichtet sein. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Erwerber der Rechte seinerseits für small entity status qualifiziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten eines Patentanwalts ===&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Ausarbeitung durch einen Patentanwalt oder Patent Agent ist schwer zu schätzen. Gängige Stundenhonorare liegen bei $200 bis $300. Je nach Komplexität der Erfindung und damit einhergehendem Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Anmeldung können folgende Zahlen als Anhaltspunkt gelten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sehr einfache Erfindung: $5.000 - $10.000&lt;br /&gt;
*Erfindung mittlerer Komplexität: $10.000 - $15.000&lt;br /&gt;
*Hochkomplexe Erfindungen: $15.000 und mehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Vertretung einer Anmeldung fallen weitere Anwaltskosten für die Antwort auf Prüfungsbescheide an. Kosten hierfür belaufen sich auf typischerweise zwischen $2.000 (sehr einfache Antwort) und $5.000 (relativ komplexe Antwort).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Referenz: [http://judiciary.house.gov/media/pdfs/Kasper080227.pdf Ausführungen der AIPLA vor dem amerikanischen Kongress]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
If time is money you&#039;ve made me a wleatiehr woman.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vergleich ===&lt;br /&gt;
Hier eine grobe Abschätzung des Kosten-Nutzen Verhältnisses eines Patents in den USA im Vergleich zu Deutschland. Dabei wird der Wert eines Patents als konstante pro Einwohner (potentiellen Kunden) im Schutzrechtsgebiet angenommen. Wie die Tabelle zeigt ist nach dieser groben Abschätzung ein deutsches Patent also über seine Lebenszeit etwa 5 mal teurer als das vergleichbare US Patent bei Normalisierung pro Einwohner. Bei einer Normalisierung über das Bruttoinlandsprodukt verschiebt sich die Gleichung aufgrund des höheren pro-Kopf Inlandsproduktes weiter zugunsten der USA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Vergleichsgegenstand&lt;br /&gt;
!Deutschland&lt;br /&gt;
!USA&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Einwohner (ca.)&lt;br /&gt;
|83 Mio.&lt;br /&gt;
|331 Mio.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bruttoinlandsprodukt (ca.)&lt;br /&gt;
|$4.2 Bio.&lt;br /&gt;
|$23.0 Bio.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kosten eines Patents über 20 Jahre&lt;br /&gt;
|$21.975&amp;lt;ref name=&amp;quot;Patentkosten DE&amp;quot;&amp;gt;Stand Sept 1996. Basiert auf 410 Euro Anmeldegebühren und progressiven Jahresgebühren von 70 Euro im dritten Jahr bis 1.940 Euro im 20. Jahr. Anwaltskosten angenommen mit $5.000. Umgerechnet auf US-$ mit Wechselkurs 1,25 Euro/Dollar.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
|$19.400&amp;lt;ref name=&amp;quot;Patentkosten USA&amp;quot;&amp;gt;Summe der Kosten laut Tabelle oben. Anwaltskosten angenommen mit $10.000.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Durchschnittliche Kosten pro Jahr&amp;lt;ref name=&amp;quot;Durchschnittskosten&amp;quot;&amp;gt;Gesamtkosten eines Patents inkl. geschätzter Anwaltskosten geteilt durch 20 (Jahre Laufzeit)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
|$1.099&lt;br /&gt;
|$970&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Patentkosten pro 1 Million Einwohner und Jahr&lt;br /&gt;
|$13&lt;br /&gt;
|$3,30&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Patentkosten pro 1 Milliarde $ BIP und Jahr&lt;br /&gt;
|$0,47&lt;br /&gt;
|$0,08&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Vorbenutzungsrecht&amp;diff=22</id>
		<title>Vorbenutzungsrecht</title>
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		<updated>2022-12-04T05:28:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Ein wesentlicher Unterschied im Patentrecht zwischen den USA und Deutschland ist das sogenannte &amp;quot;Vorbenutzungsrecht&amp;quot; - bzw. die Nicht-Existenz eines solchen Rechts in den USA. §12 Patentgesetz regelt in Deutschland:  :&amp;quot;Die Wirkung des Patents tritt gegen den nicht ein, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte.&amp;quot;  Eine vergleichbare Regelung gibt es in den…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Ein wesentlicher Unterschied im Patentrecht zwischen den USA und Deutschland ist das sogenannte &amp;quot;Vorbenutzungsrecht&amp;quot; - bzw. die Nicht-Existenz eines solchen Rechts in den USA. §12 Patentgesetz regelt in Deutschland:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&amp;quot;Die Wirkung des Patents tritt gegen den nicht ein, der zur Zeit der Anmeldung bereits im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine vergleichbare Regelung gibt es in den USA nicht! Vorbenutzung ist lediglich in sehr begrenztem Umfang als Verteidigung in Patentstreitfällen zulässig, wenn die verletzte Erfindung eine Geschäftsmethode beinhaltet. Für die überwiegende Mehrheit aller Patente ist die Tatsache die Erfindung früher als der Patentinhaber gemacht zu haben allerdings unerheblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Extremfall bedeutet dies: Wer eine Erfindung macht und geheim hält läuft Gefahr, daß ein anderer die selbe Erfindung macht und patentiert. Der Patentinhaber kann dann dem Vorbenutzer die Nutzung der Erfindung verbieten, selbst wenn dieser die Erfindung schon jahrelang genutzt hat. Besonders relevant wird dies vor allem bei Erfindungen die nicht öffentlich erkennbar sind, beispielsweise Produktionsverfahren. Soweit die Erfindung nämlich öffentlich bekannt war hätte ein Patent nicht erteilt werden dürfen - womit der Vorbenutzer in einem Patentstreit die Wirksamkeit des Patents anfechten kann.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Verwertung&amp;diff=21</id>
		<title>Verwertung</title>
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		<updated>2022-12-04T05:28:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „== Warnung vor &amp;quot;Invention Promotion Firms&amp;quot; ==  Die Federal Trade Commission (FTC) warnt in den USA vor einigen sogenannten &amp;quot;Invention Promotion Firms&amp;quot; - Unternehmen, die die Vermarktung einer Erfindung versprechen und tausende Dollar kassieren, dabei aber keinen einzigen Erfolg vorzeigen können.   == Weblinks == *[http://www.ftc.gov/bcp/conline/pubs/services/invent.htm FTC-Warnung vor sogenannten &amp;quot;Invention Promotion Firms&amp;quot;] *[http://www.inventorfraud.co…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Warnung vor &amp;quot;Invention Promotion Firms&amp;quot; ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Federal Trade Commission (FTC) warnt in den USA vor einigen sogenannten &amp;quot;Invention Promotion Firms&amp;quot; - Unternehmen, die die Vermarktung einer Erfindung versprechen und tausende Dollar kassieren, dabei aber keinen einzigen Erfolg vorzeigen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
*[http://www.ftc.gov/bcp/conline/pubs/services/invent.htm FTC-Warnung vor sogenannten &amp;quot;Invention Promotion Firms&amp;quot;]&lt;br /&gt;
*[http://www.inventorfraud.com National Inventor Fraud Center]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=USPTO&amp;diff=20</id>
		<title>USPTO</title>
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		<updated>2022-12-04T05:27:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „USPTO: Abkürzung für &amp;quot;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;United States Patent and Trademark Office&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;quot;, das amerikanische Patentamt.  Das USPTO wurde vom amerikanischen Kongress erschaffen, um im Auftrag der Regierung Patente zu erteilen. Eine eigenständige Organisation für Patentwesen existiert seit dem Jahr 1802.  Seit 1925 gehört das Patentamt zum Bereich des US Wirtschaftministeriums (Department of Commerce).  Das USPTO verwaltet das Patentwesen in den Vereinigten Staaten. Zu d…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;USPTO: Abkürzung für &amp;quot;&#039;&#039;&#039;United States Patent and Trademark Office&#039;&#039;&#039;&amp;quot;, das amerikanische Patentamt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das USPTO wurde vom amerikanischen Kongress erschaffen, um im Auftrag der Regierung Patente zu erteilen. Eine eigenständige Organisation für Patentwesen existiert seit dem Jahr 1802.  Seit 1925 gehört das Patentamt zum Bereich des US Wirtschaftministeriums (Department of Commerce).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das USPTO verwaltet das Patentwesen in den Vereinigten Staaten. Zu den Hauptaufgaben gehört die Prüfung von Patentanmeldungen darauf, ob eine patentierbare Erfindung vorliegt. Es veröffentlich erteilte Patente und die Mehrzahl der neueren Anmeldungen (18 Monate nach Einreichung) und verwaltet eingetragene Eigentumsübertragungen von Patenten (&amp;quot;Assignments&amp;quot;). Das USPTO hat keine Funktion mit Blick auf die [[Patentverletzung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Organisatorisch ist das USPTO in sogenannte &amp;quot;Technology Centers (TC)&amp;quot; unterteilt, die nach thematischen Fachrichtungen unterschieden sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das USPTO beschäftigt mehr als 6.500 Mitarbeiter, etwa zur Hälfte Prüfer. Jährlich werden etwa 350,000 Patentanmeldungen neu eingereicht.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Patentverletzung&amp;diff=19</id>
		<title>Patentverletzung</title>
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		<updated>2022-12-04T05:26:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Patentverletzung liegt da vor, wo ein Verletzer ein patentiertes Produkt oder Verfahren herstellt, nutzt, verkauft, zum Verkauf anbietet oder importiert. Eine Patentverletzung kann erst dann verfolgt werden, wenn ein Patent erteilt wurde. Der Patentinhaber kann jedoch gemäß 35 USC 154(d) auch für den Zeitraum vor der Patenterteilung eine angemessene Lizenzgebühr für den Zeitraum von der Veröffentlichung der Anmeldung (18 Monate nach Einreichung…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Eine Patentverletzung liegt da vor, wo ein Verletzer ein patentiertes Produkt oder Verfahren herstellt, nutzt, verkauft, zum Verkauf anbietet oder importiert.&lt;br /&gt;
Eine Patentverletzung kann erst dann verfolgt werden, wenn ein Patent erteilt wurde. Der Patentinhaber kann jedoch gemäß 35 USC 154(d) auch für den Zeitraum vor der Patenterteilung eine angemessene Lizenzgebühr für den Zeitraum von der Veröffentlichung der Anmeldung (18 Monate nach Einreichung des Patents) bis zur Patenterteilung fordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige spektakuläre Patentverletzungfälle:&lt;br /&gt;
*BlackBerry Hersteller Research in Motion einigte sich nach einem langen Rechtstreit mit NTP Inc. (einem winzigen Unternehmen, das im Wesentlichen die Rechte eines Erfinders verwaltet) auf Zahlung von $612.5 million&lt;br /&gt;
*Jerome Lemelson kassierte etwa 1,5 Milliarden Dollar von allen möglichen Unternehmen für ein Barcode Patent&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Patentanwalt&amp;diff=18</id>
		<title>Patentanwalt</title>
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		<updated>2022-12-04T05:26:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Erfinder kann sich bei der Anmeldung seiner Erfindung von einem zugelassenen &amp;quot;Practitioner&amp;quot; vertreten lassen. Dies sind eingetragene Patent Attorneys und Patent Agents. Eine Liste aller zugelassenen Vertreter ist beim Patentamt online einsehbar [https://oedci.uspto.gov/OEDCI/practitionerSearch.jsp].  Vertreter müssen ein Mindestmaß an technischer Ausbildung nachweisen, um vom Patentamt zugelassen werden zu können. Bestandteil der Zulassung ist fern…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Ein Erfinder kann sich bei der Anmeldung seiner Erfindung von einem zugelassenen &amp;quot;Practitioner&amp;quot; vertreten lassen. Dies sind eingetragene Patent Attorneys und Patent Agents. Eine Liste aller zugelassenen Vertreter ist beim Patentamt online einsehbar [https://oedci.uspto.gov/OEDCI/practitionerSearch.jsp].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vertreter müssen ein Mindestmaß an technischer Ausbildung nachweisen, um vom Patentamt zugelassen werden zu können. Bestandteil der Zulassung ist ferner eine Prüfung (Patent Bar Exam), in der ein Nachweis der Kenntnisse des Patentrechts und der Anmeldeverfahren zu erbringen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Titel &amp;quot;Patent Attorney&amp;quot; verleiht das Patentamt bei bestandener Prüfung denjenigen, die in einem US Staat zugelassener Rechtsanwalt sind. Wer kein Rechtsanwalt ist trägt den Titel &amp;quot;Patent Agent&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Vertretung von Erfindungen vor dem Patentamt sind Patent Attorneys und Patent Agents völlig gleichberechtigt. Während sich Patent Agents auf die Vertretung der Erfindung bis zur Erlangung eines Patents vor dem USPTO konzentrieren können Patent Attorneys einen Mandanten im Falle eines Schutzrechtsstreits mit einem Wettbewerber auch vor den regulären Gerichten vertreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Externe Links ==&lt;br /&gt;
* [https://oedci.uspto.gov/OEDCI/practitionerSearch.jsp USPTO] Verzeichnis zugelassener Patent Attorneys / Agents &lt;br /&gt;
* [http://www.smartpat.net Smartpat] Amerikanischer Patentanwalt, spezialisiert auf die Vertretung deutscher Anmelder vor dem USPTO (und Sponsor dieser Webseite)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Neuheit&amp;diff=17</id>
		<title>Neuheit</title>
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		<updated>2022-12-04T05:25:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Neuheit ist für die Patentanmeldung in den USA in 35 U.S.C. 102 geregelt. Prinzipiell gilt, daß ein Patent demjenigen zusteht, der als erster eine Erfindung gemacht hat (&amp;quot;first to invent&amp;quot;). Dies steht der in vielen anderen Ländern üblichen Regel der ersten Anmeldung (&amp;quot;first to file&amp;quot;) gegenüber.   Anders als in vielen anderen Ländern kann somit ein Patent in den USA auch dann noch erlangt werden, wenn es bereits veröffentlicht wurde order das pa…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Neuheit ist für die Patentanmeldung in den USA in [[35 U.S.C. 102]] geregelt. Prinzipiell gilt, daß ein Patent demjenigen zusteht, der als erster eine Erfindung gemacht hat (&amp;quot;first to invent&amp;quot;). Dies steht der in vielen anderen Ländern üblichen Regel der ersten Anmeldung (&amp;quot;first to file&amp;quot;) gegenüber. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anders als in vielen anderen Ländern kann somit ein Patent in den USA auch dann noch erlangt werden, wenn es bereits veröffentlicht wurde order das patentierte Produkt verkauft wird - beides  allerdings nur bis zu maximal einem Jahr vor der Patentanmeldung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die formalen Regeln:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Patent kann &#039;&#039;&#039;nicht&#039;&#039;&#039; erlangt werden, wenn&lt;br /&gt;
*die Erfindung anderen in den USA vor dem Zeitpunkt der Erfindung durch den Anmelder bekannt (35 U.S.C. 102 a) war&lt;br /&gt;
*die Erfindung von anderen in den USA vor dem Zeitpunkt der Erfindung durch den Anmelder benutzt wurde (35 U.S.C. 102 a)&lt;br /&gt;
*die Erfindung (in den USA oder einem anderen Land) vor dem Zeitpunkt der Erfindung durch den Anmelder patentiert oder veröffentlicht war (35 U.S.C. 102 a)&lt;br /&gt;
*die Erfindung mehr als ein Jahr vor Anmeldung bereits im In- oder Ausland patentiert oder veröffentlicht (35 U.S.C. 102 b) war&lt;br /&gt;
*die Erfindung mehr als ein Jahr vor Anmeldung bereits in den USA im öffentlichen Gebrauch war oder zum Verkauf stand (35 U.S.C. 102 b)&lt;br /&gt;
*der Anmelder die Erfindung aufgegeben hatte (35 U.S.C. 102 c)&lt;br /&gt;
*der Anmelder hatte zum Zeitpunkt der Anmeldung in den USA bereits ein Patent außerhalb der USA für die selbe Erfindung erlangt und die zugrunde liegende ausländische Anmeldung lag zum Anmeldezeitpunkt in den USA mehr als 12 Monate zurück (35 U.S.C. 102 d)&lt;br /&gt;
*die Erfindung war in der Patentanmeldung eines anderen vor der Erfindung durch den Anmelder beschrieben (35 U.S.C. 102 e)&lt;br /&gt;
*die Erfindung ist im US-Patent eines anderen das vor der Erfindung durch den Anmelder angemeldet wurde beschrieben (35 U.S.C. 102 e)&lt;br /&gt;
*die Erfindung ist in der internationalen Anmeldung eines anderen das die USA als Vertragsstaat benennt und vor der Erfindung durch den Anmelder angemeldet wurde beschrieben (35 U.S.C. 102 e)&lt;br /&gt;
*der Anmelder den Gegenstand der Anmeldung nicht selbst erfunden hat (35 U.S.C. 102 f)&lt;br /&gt;
*in einem Prioritätsstreitverfahren wurde festgestellt, daß ein Anderer die Erfindung vor dem Anmelder gemacht und verfolgt hat (35 U.S.C. 102 g)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Theoretische Fälle ===&lt;br /&gt;
Es ist Oktober 2006. A hat seine Erfindung, eine neuartige auf Hypnose basierende Mausefalle, in Deutschland im Januar 2005 zum Patent angemeldet. Das Patent ist im September 2006 erteilt worden. Aus Geldmangel hatte A auf eine PCT Anmeldung verzichtet. Jetzt, nachdem das deutsche Patent erteilt wurde, ist Reichtum nur noch eine Frage von Monaten - und so möchte A seine Erfindung auch in den USA noch schützen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bewertung: A hat die Chance auf ein US Patent verwirkt. Das deutsche Patent wurde bereits erteilt und die zugrundeliegende Patentanmeldung liegt mehr als 12 Monate zurück. 35 U.S.C. 102 d verwehrt A das US Patent. Um seine Erfindung in den USA patentieren zu lassen hätte A rechtzeitig vor Ablauf der Prioritätsfrist (12 Monate nach Anmeldung in Deutschland) einen amerikanischen Practitioner zur Anmeldung in den USA beauftragen sollen. Alternative hätte A eine PCT Anmeldung mit Benennung der USA einreichen können.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=MPEP&amp;diff=16</id>
		<title>MPEP</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=MPEP&amp;diff=16"/>
		<updated>2022-12-04T05:25:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „MPEP = Manual of Patent Examining Procedure.  Das [http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/ MPEP] beschreibt die Regeln des Patentanmeldeverfahrens vor dem USPTO. Es fungiert in erster Linie als Nachschlagewerk für die Prüfer des Patentamt sowie Patentanwälte und -agenten.“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;MPEP = Manual of Patent Examining Procedure.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/ MPEP] beschreibt die Regeln des Patentanmeldeverfahrens vor dem [[USPTO]]. Es fungiert in erster Linie als Nachschlagewerk für die Prüfer des Patentamt sowie Patentanwälte und -agenten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Laborbuch&amp;diff=15</id>
		<title>Laborbuch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=Laborbuch&amp;diff=15"/>
		<updated>2022-12-04T05:24:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;del&amp;gt;Da ein Patent in den USA demjenigen zusteht, der eine Erfindung als erster gemacht hat, ist die Dokumentation des Zeitpunktes einer Erfindung außerordentlich wichtig. In diesem Beitrag wollen wir einige Tips zur Anfertigung der notwendigen Aufzeichnungen liefern.&amp;lt;/del&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Diese Seite ist obsolet: Das amerikanische Patentsystem wurde durch den &amp;quot;America Invents Act&amp;quot; von einem &amp;quot;First to invent&amp;quot; in ein &amp;quot;First Inventor to file&amp;quot; system geändert.&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Der beste Nachweis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz einer Erfindung gewesen zu sein erfolgt über ein gut geführtes Laborbuch. Darin sollten alle Schritte der Entwicklung dokumentiert werden, z.B. Ideen kurz skizziert werden. Jeder Eintrag sollte datiert sein und so geschrieben werden, daß er notfalls für einen Außenstehenden nachvollziehbar ist. Bedenken Sie, daß des Laborbuch möglicherweise als Beweismittel gegenüber dem USPTO oder vor Gericht genutzt werden wird. Einträge, die so ungenau oder fragmentiert sind daß sie nur dem Autor dienen sind nicht viel besser als keine Aufzeichnungen zu besitzen.&lt;br /&gt;
# Da die Realisierung der Erfindung ein weiteres wichtiges Datum ist sollten im Laborbuch auch der Aufbau und Test von Prototypen beschrieben werden. Dabei können Messwerte, Photos und ähnliches helfen – alles, was den Nachweis föderlich ist, die Erfindung im Labor erfolgreich umgesetzt zu haben.&lt;br /&gt;
# Im Falle, daß zwei Patentanmeldungen die selbe Erfindung beanspruchen, wird im Rahmen eines Überschneidungsverfahrens vor dem USPTO die Frage geklärt werden, wer als erster die Erfindung gemacht hat, wer sie als erster realisiert hat, und ob von der Idee bis zur Realisierung der Erfindung durchgängig gearbeitet wurde.&lt;br /&gt;
# Der mögliche Nachweis, frühzeitig im Besitz einer Erfindung gewesen zu sein kann auch dann hilfreich sein, wenn gar kein Patent selbst angemeldet wird. So könnte frühere Kenntnis der Erfindung als Verteidigung gegenüber einem Patent eines Wettbewerbers hilfreich sein.&lt;br /&gt;
# Das Laborbuch sollte gebunden mit festen Seitenzahlen versehen sein, so daß die chronologische Folge von Ideen und Ergebnissen nachvollzogen werden kann. Alle Einträge sollten einem bestimmten Entwicklungsprojekt (z.B. einer Projektnummer, notfalls Stichwort des Projekts) zugeordnet sein. Einträge sollten alle relevanten Formeln, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen etc. enthalten und auch solche Ideen beschreiben, die nicht umgesetzt wurden. &lt;br /&gt;
# Einträge in des Laborbuch sollten chronologisch erfolgen. Gelegentlich sollte ein Dritter (möglichst kein Kollege oder Miterfinder) das Laborbuch durchsehen und durch Unterschrift und Datum dessen Existenz bestätigen.&lt;br /&gt;
# Loseblattsammlungen, Ordner oder Einzelblätter sollten wegen des möglichen Manipulationsvorwurfs vermieden werden. Soweit Einzelblätter, Photos o.ä. aufgenommen werden sollen sollte dies z.B. durch Einkleben ins Laborbuch erfolgen.&lt;br /&gt;
# Fehler sollten nicht gelöscht werden – streichen Sie den ursprünglichen Text lieber durch und schreiben sie den richtigen Inhalt erneut.&lt;br /&gt;
# Wie bei allen rechtlichen Dokumenten schreiben Sie besser mit Kugelschreiber als Bleistift.&lt;br /&gt;
# Einträge sollten nie nachträglich verändert oder ergänzt werden. Notfalls Ergänzungen klar abgrenzen und getrennt datieren – lieber aber einen neuen Eintrag ins Buch schreiben.&lt;br /&gt;
# Photos stellen eine gute Form der Dokumentation dar. Wie bei allen Einträgen sollten diese fest mit dem Laborbuch verbunden und datiert werden. Der Photograph sollte namentlich festgehalten werden. &lt;br /&gt;
# Laborbücher sollten nicht verändert werden, z.B. durch Heraustrennen von Seiten oder Teilen einer Seite.&lt;br /&gt;
# Bedenken Sie, daß der Erfinder vor dem USPTO nur begrenzt den Zeitpunkt der Erfindung bezeugen darf. Ein unabhängiger Dritter sollte den Zeitpunkt der Erfindung getrennt bestätigen können.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Laborbuch&amp;diff=14</id>
		<title>Laborbuch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=Laborbuch&amp;diff=14"/>
		<updated>2022-12-04T05:21:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Da ein Patent in den USA demjenigen zusteht, der eine Erfindung als erster gemacht hat, ist die Dokumentation des Zeitpunktes einer Erfindung außerordentlich wichtig. In diesem Beitrag wollen wir einige Tips zur Anfertigung der notwendigen Aufzeichnungen liefern.  # Der beste Nachweis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz einer Erfindung gewesen zu sein erfolgt über ein gut geführtes Laborbuch. Darin sollten alle Schritte der Entwicklung dokumentiert…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Da ein Patent in den USA demjenigen zusteht, der eine Erfindung als erster gemacht hat, ist die Dokumentation des Zeitpunktes einer Erfindung außerordentlich wichtig. In diesem Beitrag wollen wir einige Tips zur Anfertigung der notwendigen Aufzeichnungen liefern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Der beste Nachweis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz einer Erfindung gewesen zu sein erfolgt über ein gut geführtes Laborbuch. Darin sollten alle Schritte der Entwicklung dokumentiert werden, z.B. Ideen kurz skizziert werden. Jeder Eintrag sollte datiert sein und so geschrieben werden, daß er notfalls für einen Außenstehenden nachvollziehbar ist. Bedenken Sie, daß des Laborbuch möglicherweise als Beweismittel gegenüber dem USPTO oder vor Gericht genutzt werden wird. Einträge, die so ungenau oder fragmentiert sind daß sie nur dem Autor dienen sind nicht viel besser als keine Aufzeichnungen zu besitzen.&lt;br /&gt;
# Da die Realisierung der Erfindung ein weiteres wichtiges Datum ist sollten im Laborbuch auch der Aufbau und Test von Prototypen beschrieben werden. Dabei können Messwerte, Photos und ähnliches helfen – alles, was den Nachweis föderlich ist, die Erfindung im Labor erfolgreich umgesetzt zu haben.&lt;br /&gt;
# Im Falle, daß zwei Patentanmeldungen die selbe Erfindung beanspruchen, wird im Rahmen eines Überschneidungsverfahrens vor dem USPTO die Frage geklärt werden, wer als erster die Erfindung gemacht hat, wer sie als erster realisiert hat, und ob von der Idee bis zur Realisierung der Erfindung durchgängig gearbeitet wurde.&lt;br /&gt;
# Der mögliche Nachweis, frühzeitig im Besitz einer Erfindung gewesen zu sein kann auch dann hilfreich sein, wenn gar kein Patent selbst angemeldet wird. So könnte frühere Kenntnis der Erfindung als Verteidigung gegenüber einem Patent eines Wettbewerbers hilfreich sein.&lt;br /&gt;
# Das Laborbuch sollte gebunden mit festen Seitenzahlen versehen sein, so daß die chronologische Folge von Ideen und Ergebnissen nachvollzogen werden kann. Alle Einträge sollten einem bestimmten Entwicklungsprojekt (z.B. einer Projektnummer, notfalls Stichwort des Projekts) zugeordnet sein. Einträge sollten alle relevanten Formeln, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen etc. enthalten und auch solche Ideen beschreiben, die nicht umgesetzt wurden. &lt;br /&gt;
# Einträge in des Laborbuch sollten chronologisch erfolgen. Gelegentlich sollte ein Dritter (möglichst kein Kollege oder Miterfinder) das Laborbuch durchsehen und durch Unterschrift und Datum dessen Existenz bestätigen.&lt;br /&gt;
# Loseblattsammlungen, Ordner oder Einzelblätter sollten wegen des möglichen Manipulationsvorwurfs vermieden werden. Soweit Einzelblätter, Photos o.ä. aufgenommen werden sollen sollte dies z.B. durch Einkleben ins Laborbuch erfolgen.&lt;br /&gt;
# Fehler sollten nicht gelöscht werden – streichen Sie den ursprünglichen Text lieber durch und schreiben sie den richtigen Inhalt erneut.&lt;br /&gt;
# Wie bei allen rechtlichen Dokumenten schreiben Sie besser mit Kugelschreiber als Bleistift.&lt;br /&gt;
# Einträge sollten nie nachträglich verändert oder ergänzt werden. Notfalls Ergänzungen klar abgrenzen und getrennt datieren – lieber aber einen neuen Eintrag ins Buch schreiben.&lt;br /&gt;
# Photos stellen eine gute Form der Dokumentation dar. Wie bei allen Einträgen sollten diese fest mit dem Laborbuch verbunden und datiert werden. Der Photograph sollte namentlich festgehalten werden. &lt;br /&gt;
# Laborbücher sollten nicht verändert werden, z.B. durch Heraustrennen von Seiten oder Teilen einer Seite.&lt;br /&gt;
# Bedenken Sie, daß der Erfinder vor dem USPTO nur begrenzt den Zeitpunkt der Erfindung bezeugen darf. Ein unabhängiger Dritter sollte den Zeitpunkt der Erfindung getrennt bestätigen können.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Geschmacksmuster&amp;diff=13</id>
		<title>Geschmacksmuster</title>
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		<updated>2022-12-04T05:20:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Dem deutschen Geschmacksmuster entspricht in den USA das &amp;quot;Design Patent&amp;quot;. Es schützt - im Gegensatz zu einem &amp;quot;Utility Patent&amp;quot; - nicht die Funktion eines Gegenstandes sondern dessen ästhetische Gestaltung.   Ein Utility Patent schützt somit die Struktur und/oder Funktion eines Gegenstandes vor unerlaubtem Kopieren, nicht aber dessen äußere Gestaltung. Im Gegensatz dazu schützt ein Design Patent nur die ästhetische Gestaltung eines Gegenstandes (Form…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dem deutschen Geschmacksmuster entspricht in den USA das &amp;quot;Design Patent&amp;quot;. Es schützt - im Gegensatz zu einem &amp;quot;Utility Patent&amp;quot; - nicht die Funktion eines Gegenstandes sondern dessen ästhetische Gestaltung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Utility Patent schützt somit die Struktur und/oder Funktion eines Gegenstandes vor unerlaubtem Kopieren, nicht aber dessen äußere Gestaltung. Im Gegensatz dazu schützt ein Design Patent nur die ästhetische Gestaltung eines Gegenstandes (Form und Verzierung), nicht aber dessen Funktion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Design Patent gibt dem Inhaber ein Monopol auf die Herstellung, den Import, die Nutzung und den Vertrieb des geschützten Designs. Dabei umfasst der Schutz nicht nur identische Kopien sondern auch substantiell gleichen Designs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der geschützte Gegenstand ist wird großzügig ausgelegt: Von Schmuckgegenständen bis Möbel, von Autoteilen (oder ganzen Autos) bis Zahnbürsten kann alles geschützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während viele Formalien der Anmeldung eines Utility Patents und Design Patents ähnlich sind so sind die Spezifikation und die Patentansprüche deutlich unterschiedlich: Utility Patents enthalten eine präzise Beschreibung der Erfindung und viele verschiedene Patentansprüche, die die Erfindung so präzise wie möglich beschreiben. Demgegenüber enthält ein Design Patent in der Regel nur einen einzigen Patentanspruch: &amp;quot;Die ästhetische Gestaltung eines Gegenstandes wie gezeigt und beschrieben&amp;quot;. Der eigentliche Schutz ergibt sich nicht primär aus dem Anspruch sondern den Zeichnungen oder Fotos des beanspruchten Designs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fristen ===&lt;br /&gt;
Generell gilt für Design Patents eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten. Das heißt ein Design Patent muß innerhalb von 12 Monaten ab der ersten Veröffentlichung des Designs(z.B. in einer gedruckten Publikation, auf einer Webseite oder auch durch öffentliche Nutzung) angemeldet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig für deutsche Anmelder eines Geschmacksmusters: Für ein amerikanisches Design Patent gilt eine Prioritätsfrist von 6 Monaten. Wird ein Design Patent innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung des deutschen Geschmacksmusters eingereicht, so gilt die US Design Patent Anmeldung als zeitgleich mit der deutschen Anmeldung eingereicht.&lt;br /&gt;
Umgekehrt ist zu beachten: Wurde ein deutsches Geschmacksmuster bereits erteilt und liegt die Anmeldung des deutschen Geschmacksmusters mehr als 6 Monate zurück, so ist die Möglichkeit auf ein US Design Patent verwirkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deutsche Designer, die einen Schutz ihres Designs in den USA anstreben, sollten also auf jeden Fall innerhalb von 6 Monaten nach Geschmacksmusteranmeldung in Deutschland ein US Design Patent anmelden. Die Anmeldung ist dabei entweder &amp;quot;pro se&amp;quot;, also vom Designer selbst, oder einem zur Praxis vor dem amerikanischen Patentamt zugelassenen Patent Attorney oder Patent Agent vorzunehmen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Geltungsdauer ===&lt;br /&gt;
Ein Design Patent läuft 14 Jahre ab Erteilungsdatum. Mit der Anmeldung kann das Design als &amp;quot;Patent Pending&amp;quot; markiert werden, solange das Patent nicht erteilt ist entfaltet es jedoch keine Schutzwirkung. Das Anmeldeverfahren dauert üblicherweise ein bis zwei Jahre, kann jedoch beschleunigt werden, was allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kostenübersicht einer Design Patent Anmeldung:&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Zeitpunkt&lt;br /&gt;
!Art&lt;br /&gt;
!Large Entity&lt;br /&gt;
!Small Entity&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Grundgebühr&lt;br /&gt;
|$200&lt;br /&gt;
|$100&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Recherchegebühr&lt;br /&gt;
|$100&lt;br /&gt;
|$50&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Prüfungsgebühr&lt;br /&gt;
|$130&lt;br /&gt;
|$65&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Erteilungsgebühr&lt;br /&gt;
|$800&lt;br /&gt;
|$400&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem Design Patent fallen im Gegensatz zum Utility Patent keine Jahresgebühren an.&lt;br /&gt;
Die Kosten für eine Patentanwalt betragen ca. $2000 für die Anmeldung plus ggf. Kosten für die Erstellung von Zeichnungen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsidee&amp;diff=12</id>
		<title>Geschäftsidee</title>
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		<updated>2022-12-04T05:19:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Patentierbarkeit von Geschäftsideen stellt einen wesentlichen Unterschied im Patentrecht zwischen den USA und Deutschland dar. In Deutschland regelt §1 Abs. 3 des Patentgesetzes:  :„Als Erfindungen [...] werden insbesondere nicht angesehen: [...] Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen“.  Dem steht in den USA der Gedanke gegenübe…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Patentierbarkeit von Geschäftsideen stellt einen wesentlichen Unterschied im Patentrecht zwischen den USA und Deutschland dar. In Deutschland regelt §1 Abs. 3 des Patentgesetzes:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:„Als Erfindungen [...] werden insbesondere nicht angesehen: [...] Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem steht in den USA der Gedanke gegenüber, daß „anything under the sun that is made by man“ patentierbar ist. Daß darin auch Geschäftsmodelle eingeschlossen sind wurde in der sogenannten „State Street Entscheidung“ vom für Patentstreite zuständigen United States Court of Appeals for the Federal Circuit am 23.Juli 1998 ausdrücklich bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings muss eine Erfindung in eine der vier Kategorien „Process“ (Verfahren), „Manufacture“ (Vorrichtung), „Composition of Matter“ (Stoffgemische) or „Machine“ (Maschine) fallen. Dabei schließt der Begriff „Verfahren“ Geschäftsverfahren mit ein. Die Erfindung muss ferner ein konkretes, nützliches und greifbares Ergebnis“ (a concrete, useful and tangible result) liefern. Unerheblich ist, ob die Erfindung einen Technikbezug hat. Die Festsetzung des Preises eines Produkts ist beispielsweise ein solches konkretes, nützliches und greifbares Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsmodelle werden in den USA in Patentklasse 705, international in die neu geschaffene Klasse &amp;quot;G06Q&amp;quot; (vorher &amp;quot;G06F17/60&amp;quot;) eingruppiert. Untergruppen existieren z.B. für spezifische Geschäftmodelle im Gesundheitswesen, für Versicherungen, Buchhaltung, Finanzen und E-Commerce.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verzögerungen bei der Prüfung ===&lt;br /&gt;
Stand 2007: Seit der State Street Entscheidung hat die Zahl der Patentanmeldungen für Geschäftsverfahren drastisch zugenommen. Gleichzeitig ist es für das USPTO schwierig, ausreichende Zahl qualifizierter Prüfer zu finden, was zu Verzögerungen bei der Prüfung neuer Patentanmeldungen führt. In Einzelfällen ist von geschätzten Bearbeitungszeiten von über 10 Jahren berichtet worden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anmelder eines Geschäftsmodells sollte daher erwägen, eine außerordentliche Prüfung seiner Anmeldung zu beantragen, was die Bearbeitungszeit drastisch reduziert. Diese ist zulässig z.B. wenn die Erteilung des Patent Voraussetzung für die Herstellung des Produkts ist durch den Erfinder ist oder das mögliche Patent bereits verletzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Patentf%C3%B6rderung&amp;diff=11</id>
		<title>Patentförderung</title>
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		<updated>2022-12-04T05:18:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Anmeldung ausländischer Schutzrechte kann unter bestimmten Umständen gefördert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Maßname Innovationsstimulierung, kurz [http://www.insti.de INSTI]. Darin eingeschlossen sind die patentanwaltliche Unterstützung und Gebühren von Auslandsanmeldungen bis 50%, maximal 2.700 Euro.  Die [http://www.pst.fhg.de/ Fraunhofer-Patentstelle] fördert qualifizierte Erfindungen. Das sind s…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Anmeldung ausländischer Schutzrechte kann unter bestimmten Umständen gefördert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Maßname Innovationsstimulierung, kurz [http://www.insti.de INSTI]. Darin eingeschlossen sind die patentanwaltliche Unterstützung und Gebühren von Auslandsanmeldungen bis 50%, maximal 2.700 Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [http://www.pst.fhg.de/ Fraunhofer-Patentstelle] fördert qualifizierte Erfindungen. Das sind solche, die patentfähig, technisch realisierbar und wirtschaftlich verwertbar sind. Nach positiver Beurteilung schließt die Fraunhofer-Patentstelle mit dem Erfinder eine Vereinbarung über die Erfindungsförderung ab. Darin ist geregelt, dass die Fraunhofer-Patentstelle 80 Prozent der angemessenen Kosten für in- und gegebenenfalls ausländische Schutzrechte, d. h. Patentanwaltskosten und Patentamtsgebühren, übernimmt. Die Förderung besteht in einem zinslosen und bedingt rückzahlbarem Darlehen. Bei erfolgreicher Verwertung erhält der Erfinder einen Anteil von 70 Prozent der Erlöse, aus denen das Darlehen getilgt werden muss. Falls es sich herausstellt, dass die geförderte Erfindung nicht verwertbar sein sollte, besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus steuerrechtlichen Gründen hat die Fraunhofer-Patentstelle für die deutsche Forschung zum Ende des Jahres 2007 ihren Geschäftsbetrieb eingestellt. Die Patentstelle wurde zum 31.12.2007 aufgelöst. Ein entsprechender Beschluß des Senats der Fraunhofer Gesellschaft wurde am 10.10.2007 gefasst. Erfindungsvorgänge werden nicht mehr bearbeitet, sondern umgehend an den Einsender zurückgesandt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Reexamination&amp;diff=10</id>
		<title>Reexamination</title>
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		<updated>2022-12-04T05:17:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Anders als z.B. in Europa gibt es in den USA keine formale Einspruchsfrist nach Erteilung eines Patents. Dennoch muss nicht unbedingt der (teure) Weg einer Klage gewählt werden, um gegen ein Patent vorzugehen. Hier ein Überblick der zur Verfügung stehenden Alternativen.  === Protest === Gegen eine eingereichte Anmeldung kann Protest eingelegt werden. Die Regeln dafür sind im MPEP [http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/1900.htm Kapite…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Anders als z.B. in Europa gibt es in den USA keine formale Einspruchsfrist nach Erteilung eines Patents. Dennoch muss nicht unbedingt der (teure) Weg einer Klage gewählt werden, um gegen ein Patent vorzugehen. Hier ein Überblick der zur Verfügung stehenden Alternativen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protest ===&lt;br /&gt;
Gegen eine eingereichte Anmeldung kann Protest eingelegt werden. Die Regeln dafür sind im [[MPEP]] [http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/1900.htm Kapitel 1900] beschrieben. Dabei wird in den meisten Fällen am wichtigsten sein, daß Protest nur eingereicht werden kann, bevor die Anmeldung veröffentlicht wurde. Derjenige, der gegen eine Anmeldung vorgehen will, muss also aus anderer Quelle erfahren haben, daß eine störende Anmeldung beim USPTO eingereicht wurde, was eher seltener der Fall ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Third Party Submission ===&lt;br /&gt;
Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung einer US Patentanmeldung (allerdings nicht später als ein Erteilungsbeschluß) kann der Prüfer des USPTO über eine sogenannte &amp;quot;Third Party Submission&amp;quot; auf existierende Veröffentlichungen und bestehende Patente hingewiesen werden. Die formalen Regeln (z.B. keine Bewertung zu oder auch nur Markierungen an übersandten Veröffentlichungen erlaubt, ...) ergeben sich aus [http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/0600_610.htm MPEP Kapitel 610]. &lt;br /&gt;
Die USPTO Gebühr für die Third Party Submission beträgt $180.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Reexamination ===&lt;br /&gt;
Für ein bereits erteiltes Patent gilt die sogenannte &amp;quot;assumption of validity&amp;quot;, also die Annahme, daß es gültig ist. Allerdings kann zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit eines Patents von jeder beliebigen natürlichen oder juristischen Person eine erneute Prüfung durch das Patentamt beantragt werden. Diese erneute Prüfung (&#039;&#039;&#039;[http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/2200.htm Reexamination]&#039;&#039;&#039;) der Erfindung wird angeordnet, wenn aufgrund von im ursprünglichen Prüfungsverfahren nicht berücksichtigten Veröffentlichungen und Patenten wesentliche Fragen  an der Patentierbarkeit der Erfindungen aufkommen. Kern eines Antrags auf erneute Prüfung sind daher der Verweis auf vormals nicht berücksichtigte Veröffentlichungen und Patente sowie eine Erläuterung der Relevanz dieser Dokumente. Veröffentlichungen, die nicht in englischer Sprache verfasst sind, sollten in Übersetzung eingereicht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag auf Reexamination kann durch einen Vertreter gestellt werden, so daß die Identität der tatsächlich an der erneuten Prüfung interessierten Partei anonym bleiben kann. Mit Blick auf die Prüfungspraxis des USPTO fällt auf, daß die Suche nach dem Stand der Technik US Patentschriften gegenüber ausländischen und nicht-englischsprachigen stark übergewichtet. Für ein deutsches Unternehmen, daß gegen ein US Patent vorgehen will, welches nach dem Stand der Technik in deutschen Patenten und Veröffentlichungen nicht hätte erteilt werden dürfen, bietet die Reexamination ein wichtiges Rechtsinstrument.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag für ein erneute Prüfung eines Patents kostet eine amtliche Gebühr von $2.520. Hinzu kommen in den meisten Fällen die Kosten für die Ausarbeitung der Eingabe durch einen US Patentanwalt oder Patent Agent.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Design_Patent&amp;diff=9</id>
		<title>Design Patent</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=Design_Patent&amp;diff=9"/>
		<updated>2022-12-04T05:15:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Dem deutschen Geschmacksmuster entspricht in den USA das &amp;quot;Design Patent&amp;quot;. Es schützt - im Gegensatz zu einem &amp;quot;Utility Patent&amp;quot; - nicht die Funktion eines Gegenstandes sondern dessen ästhetische Gestaltung.   Ein Utility Patent schützt somit die Struktur und/oder Funktion eines Gegenstandes vor unerlaubtem Kopieren, nicht aber dessen äußere Gestaltung. Im Gegensatz dazu schützt ein Design Patent nur die ästhetische Gestaltung eines Gegenstandes (Form…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dem deutschen Geschmacksmuster entspricht in den USA das &amp;quot;Design Patent&amp;quot;. Es schützt - im Gegensatz zu einem &amp;quot;Utility Patent&amp;quot; - nicht die Funktion eines Gegenstandes sondern dessen ästhetische Gestaltung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Utility Patent schützt somit die Struktur und/oder Funktion eines Gegenstandes vor unerlaubtem Kopieren, nicht aber dessen äußere Gestaltung. Im Gegensatz dazu schützt ein Design Patent nur die ästhetische Gestaltung eines Gegenstandes (Form und Verzierung), nicht aber dessen Funktion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Design Patent gibt dem Inhaber ein Monopol auf die Herstellung, den Import, die Nutzung und den Vertrieb des geschützten Designs. Dabei umfasst der Schutz nicht nur identische Kopien sondern auch substantiell gleichen Designs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der geschützte Gegenstand ist wird großzügig ausgelegt: Von Schmuckgegenständen bis Möbel, von Autoteilen (oder ganzen Autos) bis Zahnbürsten kann alles geschützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während viele Formalien der Anmeldung eines Utility Patents und Design Patents ähnlich sind so sind die Spezifikation und die Patentansprüche deutlich unterschiedlich: Utility Patents enthalten eine präzise Beschreibung der Erfindung und viele verschiedene Patentansprüche, die die Erfindung so präzise wie möglich beschreiben. Demgegenüber enthält ein Design Patent in der Regel nur einen einzigen Patentanspruch: &amp;quot;Die ästhetische Gestaltung eines Gegenstandes wie gezeigt und beschrieben&amp;quot;. Der eigentliche Schutz ergibt sich nicht primär aus dem Anspruch sondern den Zeichnungen oder Fotos des beanspruchten Designs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Fristen ===&lt;br /&gt;
Generell gilt für Design Patents eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten. Das heißt ein Design Patent muß innerhalb von 12 Monaten ab der ersten Veröffentlichung des Designs(z.B. in einer gedruckten Publikation, auf einer Webseite oder auch durch öffentliche Nutzung) angemeldet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig für deutsche Anmelder eines Geschmacksmusters: Für ein amerikanisches Design Patent gilt eine Prioritätsfrist von 6 Monaten. Wird ein Design Patent innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung des deutschen Geschmacksmusters eingereicht, so gilt die US Design Patent Anmeldung als zeitgleich mit der deutschen Anmeldung eingereicht.&lt;br /&gt;
Umgekehrt ist zu beachten: Wurde ein deutsches Geschmacksmuster bereits erteilt und liegt die Anmeldung des deutschen Geschmacksmusters mehr als 6 Monate zurück, so ist die Möglichkeit auf ein US Design Patent verwirkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Deutsche Designer, die einen Schutz ihres Designs in den USA anstreben, sollten also auf jeden Fall innerhalb von 6 Monaten nach Geschmacksmusteranmeldung in Deutschland ein US Design Patent anmelden. Die Anmeldung ist dabei entweder &amp;quot;pro se&amp;quot;, also vom Designer selbst, oder einem zur Praxis vor dem amerikanischen Patentamt zugelassenen Patent Attorney oder Patent Agent vorzunehmen,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Geltungsdauer ===&lt;br /&gt;
Ein Design Patent läuft 14 Jahre ab Erteilungsdatum. Mit der Anmeldung kann das Design als &amp;quot;Patent Pending&amp;quot; markiert werden, solange das Patent nicht erteilt ist entfaltet es jedoch keine Schutzwirkung. Das Anmeldeverfahren dauert üblicherweise ein bis zwei Jahre, kann jedoch beschleunigt werden, was allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kostenübersicht einer Design Patent Anmeldung:&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Zeitpunkt&lt;br /&gt;
!Art&lt;br /&gt;
!Large Entity&lt;br /&gt;
!Small Entity&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Grundgebühr&lt;br /&gt;
|$200&lt;br /&gt;
|$100&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Recherchegebühr&lt;br /&gt;
|$100&lt;br /&gt;
|$50&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Prüfungsgebühr&lt;br /&gt;
|$130&lt;br /&gt;
|$65&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Erteilungsgebühr&lt;br /&gt;
|$800&lt;br /&gt;
|$400&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem Design Patent fallen im Gegensatz zum Utility Patent keine Jahresgebühren an.&lt;br /&gt;
Die Kosten für eine Patentanwalt betragen ca. $2000 für die Anmeldung plus ggf. Kosten für die Erstellung von Zeichnungen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Business_Method&amp;diff=8</id>
		<title>Business Method</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=Business_Method&amp;diff=8"/>
		<updated>2022-12-04T05:15:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Patentierbarkeit von Geschäftsideen stellt einen wesentlichen Unterschied im Patentrecht zwischen den USA und Deutschland dar. In Deutschland regelt §1 Abs. 3 des Patentgesetzes:  :„Als Erfindungen [...] werden insbesondere nicht angesehen: [...] Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen“.  Dem steht in den USA der Gedanke gegenübe…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Patentierbarkeit von Geschäftsideen stellt einen wesentlichen Unterschied im Patentrecht zwischen den USA und Deutschland dar. In Deutschland regelt §1 Abs. 3 des Patentgesetzes:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:„Als Erfindungen [...] werden insbesondere nicht angesehen: [...] Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem steht in den USA der Gedanke gegenüber, daß „anything under the sun that is made by man“ patentierbar ist. Daß darin auch Geschäftsmodelle eingeschlossen sind wurde in der sogenannten „State Street Entscheidung“ vom für Patentstreite zuständigen United States Court of Appeals for the Federal Circuit am 23.Juli 1998 ausdrücklich bestätigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings muss eine Erfindung in eine der vier Kategorien „Process“ (Verfahren), „Manufacture“ (Vorrichtung), „Composition of Matter“ (Stoffgemische) or „Machine“ (Maschine) fallen. Dabei schließt der Begriff „Verfahren“ Geschäftsverfahren mit ein. Die Erfindung muss ferner ein konkretes, nützliches und greifbares Ergebnis“ (a concrete, useful and tangible result) liefern. Unerheblich ist, ob die Erfindung einen Technikbezug hat. Die Festsetzung des Preises eines Produkts ist beispielsweise ein solches konkretes, nützliches und greifbares Ergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsmodelle werden in den USA in Patentklasse 705, international in die neu geschaffene Klasse &amp;quot;G06Q&amp;quot; (vorher &amp;quot;G06F17/60&amp;quot;) eingruppiert. Untergruppen existieren z.B. für spezifische Geschäftmodelle im Gesundheitswesen, für Versicherungen, Buchhaltung, Finanzen und E-Commerce.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verzögerungen bei der Prüfung ===&lt;br /&gt;
Stand 2007: Seit der State Street Entscheidung hat die Zahl der Patentanmeldungen für Geschäftsverfahren drastisch zugenommen. Gleichzeitig ist es für das USPTO schwierig, ausreichende Zahl qualifizierter Prüfer zu finden, was zu Verzögerungen bei der Prüfung neuer Patentanmeldungen führt. In Einzelfällen ist von geschätzten Bearbeitungszeiten von über 10 Jahren berichtet worden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Anmelder eines Geschäftsmodells sollte daher erwägen, eine außerordentliche Prüfung seiner Anmeldung zu beantragen, was die Bearbeitungszeit drastisch reduziert. Diese ist zulässig z.B. wenn die Erteilung des Patent Voraussetzung für die Herstellung des Produkts ist durch den Erfinder ist oder das mögliche Patent bereits verletzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=US_Patentstrategie&amp;diff=7</id>
		<title>US Patentstrategie</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=US_Patentstrategie&amp;diff=7"/>
		<updated>2022-12-04T05:14:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Gründe für ein (deutsches) Unternehmen ein Patent in den USA zu erlangen können vielfältig sein.   Prinzipiell verleiht ein Patent dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung, dem Verkauf oder dem Import der Erfindung auszuschließen. Es wird dem Patentinhaber vom Staat im Gegenzug für die detaillierte Veröffentlichung der Erfindung für eine begrenzte Zeit (20 Jahre ab Anmeldung) verliehen.  Wie ein Unternehmen Patente bzw. Erfindungen nutzt…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Gründe für ein (deutsches) Unternehmen ein Patent in den USA zu erlangen können vielfältig sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prinzipiell verleiht ein Patent dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung, dem Verkauf oder dem Import der Erfindung auszuschließen. Es wird dem Patentinhaber vom Staat im Gegenzug für die detaillierte Veröffentlichung der Erfindung für eine begrenzte Zeit (20 Jahre ab Anmeldung) verliehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie ein Unternehmen Patente bzw. Erfindungen nutzt kann sehr unterschiedlich sein. Die Patentstrategie kann dabei von vollständig defensiv bis sehr aggressiv reichen. Hier eine Auswahl möglicher Maßnahmen, von defensiv bis aggressiv:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Defensive Veröffentlichung (um sicherzustellen, daß kein anderer ein Patent auf die Erfindung erhalten kann)&lt;br /&gt;
*Aufbau eines Patentportfolios, um sich selbst gegen Angriffe von Wettbewerben zu schützen&lt;br /&gt;
*Patent als Marketinginstrument&lt;br /&gt;
*Patente zur Verteidigung der eigenen Marktposition / Ausschluß von Wettbewerbern&lt;br /&gt;
*Aufbau eines Patentportfolio zur Erzielung von Lizenzeinnahmen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=PCT_Anmeldung:_Nationale_Phase_USA&amp;diff=6</id>
		<title>PCT Anmeldung: Nationale Phase USA</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=PCT_Anmeldung:_Nationale_Phase_USA&amp;diff=6"/>
		<updated>2022-12-04T05:06:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, kurz &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Zusammenarbeitsvertrag&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;PCT&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (nach dem engl. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;P&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;atent &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;C&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;ooperation &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;T&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;reaty&amp;#039;&amp;#039;), ist ein internationaler Vertrag zum Schutz des geistigen Eigentums.   Der PCT ermöglicht es Verbandsangehörigen, d.h. natürlichen oder juristischen Personen, die entweder Angehörige eines Vertragsstaat sind oder ihren Sitz in einem Vertragsstaat (z.…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der &#039;&#039;&#039;Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens&#039;&#039;&#039;, kurz &#039;&#039;&#039;Zusammenarbeitsvertrag&#039;&#039;&#039; oder &#039;&#039;&#039;PCT&#039;&#039;&#039; (nach dem engl. &#039;&#039;&#039;&#039;&#039;P&#039;&#039;&#039;atent &#039;&#039;&#039;C&#039;&#039;&#039;ooperation &#039;&#039;&#039;T&#039;&#039;&#039;reaty&#039;&#039;), ist ein internationaler Vertrag zum Schutz des geistigen Eigentums. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der PCT ermöglicht es Verbandsangehörigen, d.h. natürlichen oder juristischen Personen, die entweder Angehörige eines Vertragsstaat sind oder ihren Sitz in einem Vertragsstaat (z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz) haben, durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung bei dem Internationalen Büro der WIPO oder einem anderen zugelassenen Amt (z.B. Deutsches oder Europäisches Patentamt) für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Anmelder hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass er am Anmeldetag nur einen Antrag auf Patenterteilung stellen muss, die Anmeldeunterlagen (Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen, Zusammenfassung) nur in einer Sprache einreichen muss und nur die Gebühren für die Internationale Patentanmeldung zahlen muss. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Er kann dann die Recherche und evtl. die vorläufige Prüfung abwarten, um die Aussicht der Patentanmeldung auf Erfolg abschätzen zu können. Dadurch gewinnt er Zeit, um zu entscheiden, in welchen Ländern er die Anmeldung weiterverfolgen will. Erst nach 30 Monaten (bzw. 31 beim Europäischen Patentamt) sind dann die Gebühren für alle diese Länder und die evtl. einzureichenden Übersetzungen fällig. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==PCT Verfahren==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Verfahren gemäß dem PCT umfasst eine internationale Phase und eine nationale (bzw. regionale) Phase.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der internationalen Phase wird eine Recherche nach dem einschlägigen Stand der Technik durchgeführt und die Patentanmeldung mit dem Recherchenbericht veröffentlicht. Anschließend kann ein Antrag auf eine vorläufige Prüfung gestellt werden, die ebenfalls noch in der internationalen Phase und nach den Bestimmungen des PCT durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb einer bestimmten Frist (in den USA 30 Monate nach Einreichen der Internationalen Anmeldung bzw. nach dem Datum einer eventuell in Anspruch genommenen Prioritätsanmeldung) muss dann der Übergang in die nationale (bzw. regionale) Phase erfolgen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nationale Phase in den USA==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bild:PCT_Nationale_Phase_USA.png |thumb|right|400px|]]&lt;br /&gt;
===Nationale Phase gemäß 35 U.S.C. 371===&lt;br /&gt;
Die Nationale Phase einer PCT Anmeldung in den USA beginnt mit der Zahlung der fälligen Grundgebühr und der Übermittlung der Internationalen Anmeldung an das [[USPTO]], sofern diese nicht vom Internationalen Büro bereits weitergeleitet wurde. &#039;&#039;&#039;Achtung&#039;&#039;&#039;: Ein Versäumnis, Gebühr und Internationale Anmeldung innerhalb von 30 Monaten nach Einreichen der Internationalen Anmeldung bzw. nach dem Datum einer eventuell in Anspruch genommenen Prioritätsanmeldung einzureichen, führt zur automatischen Aufgabe der Internationalen Anmeldung.&lt;br /&gt;
Sofern die Internationale Anmeldung ursprünglich nicht in Englischer Sprache eingereicht wurde, ist eine Übersetzung fällig. Ferner verlangt amerikanisches Recht die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass der Anmelder der ursprüngliche Erfinder der beanspruchten Erfindung ist. Der Eintritt in die Nationale Phase, wie in diesem Absatz beschrieben, ist in 35 U.S.C. 371 geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vergleich===&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!&lt;br /&gt;
!National Anmeldung (gemäß 35 U.S.C. 111(a) ) &lt;br /&gt;
!National Phase der PCT Anmeldung (gemäß 35 U.S.C. 371 )&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Anmeldedatum&lt;br /&gt;
|Tag der Einreichung der vollständigen US Anmeldung&lt;br /&gt;
|Tag der Einreichung der PCT Anmeldung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Einzureichende Unterlagen&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
*eine vollständige Anmeldung (muß nicht in Englisch sein)&lt;br /&gt;
*alle notwendigen Zeichnungen, zusammen mit der Anmeldung&lt;br /&gt;
*eine beglaubigte Kopie jeder Voranmeldung, deren Priorität beansprucht wird (Prioritätsbeleg)&lt;br /&gt;
*ein vollständiges &amp;quot;information disclosure statement&amp;quot; (Erklärung zum Stand der Technik) mit Kopien aller in Bezug genommenen, einschließlich der im internationalen Recherchenbericht aufgeführten, Unterlagen&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
*Zahlung der nationalen Grundgebühr&lt;br /&gt;
*Übersetzung der internationalen Anmeldung&lt;br /&gt;
*Erfindererklärung (kann bereits vor PCT Anmeldung erfolgen)&lt;br /&gt;
*Kopie der internationalen Anmeldung (nur bei frühzeitigem Eintritt in die nationale Phase, d.h. wenn noch nicht vom Internationalen Büro übermittelt und falls US nicht Anmeldeamt war)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Prioritätsnachweis&lt;br /&gt;
|Prioritätsantrag und beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung vom Anmelder einzureichen.&lt;br /&gt;
|Beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung von WIPO automatisch übermittelt, Antrag vom Anmelder einzureichen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Einheitlichkeit der Erfindung &lt;br /&gt;
|Standard U.S. Regeln &lt;br /&gt;
|Regeln gemäß 37 CFR 1.499&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Gebühren&lt;br /&gt;
|37 CFR 1.16&lt;br /&gt;
Niedrigere nationale Grundgebühr gemäß 37 CFR 1.16 in den Fällen, in denen das US-Patent- und Markenamt weder Internationale Recherchenbehörde noch mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde gewesen ist &lt;br /&gt;
|37 CFR 1.492&lt;br /&gt;
Geringfügig höhere Gebühr, falls noch keine Recherche vor dem [[USPTO]] erfolgt ist (bei deutschen Anmeldern üblicherweise der Fall).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Reference to Application in Declaration&lt;br /&gt;
|Attached application, U.S. Application No., etc.&lt;br /&gt;
|Same as in a 35 U.S.C. 111(a) filing or may refer to the international application&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nachweis, daß Internationale Anmeldung anhängig ist&lt;br /&gt;
|Anmelder erbringt Nachweis&lt;br /&gt;
|Nicht relevant&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=US_Patent_ohne_Anwalt_anmelden&amp;diff=5</id>
		<title>US Patent ohne Anwalt anmelden</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=US_Patent_ohne_Anwalt_anmelden&amp;diff=5"/>
		<updated>2022-12-04T05:06:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Prinzipiell basiert das US Patentrecht auf einer Anmeldung durch den Erfinder. Da es keinen Vertretungszwang gibt spricht im Prinzip nichts gegen eine direkte Anmeldung einer US Patentanmeldung durch einen deutschen &amp;#039;&amp;#039;Erfinder&amp;#039;&amp;#039;.  Ein Arbeitgeber, der Rechte an der Erfindung besitzt, wird in den USA sogenannter Assignee, also eine Art &amp;quot;Rechteinhaber&amp;quot;, nicht Anmelder der Erfindung. Mithin kann ein deutsches Unternehmen in den USA nie als Anmelder auftreten…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Prinzipiell basiert das US Patentrecht auf einer Anmeldung durch den Erfinder. Da es keinen Vertretungszwang gibt spricht im Prinzip nichts gegen eine direkte Anmeldung einer US Patentanmeldung durch einen deutschen &#039;&#039;Erfinder&#039;&#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Arbeitgeber, der Rechte an der Erfindung besitzt, wird in den USA sogenannter Assignee, also eine Art &amp;quot;Rechteinhaber&amp;quot;, nicht Anmelder der Erfindung. Mithin kann ein deutsches Unternehmen in den USA nie als Anmelder auftreten. Und aufgrund der [[Vertretungsbestimmungen]] kann sich ein deutscher Erfinder auch nicht durch einen anderen Mitarbeiter des Arbeitgebers, z.B. die Patentabteilung, oder einen deutschen Patentanwalt vertreten lassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Praxis wird ein deutscher Erfinder oder ein deutsches Unternehmen also fast immer einen amerikanischen [[Patentanwalt]] oder [[Patent Agent]] mit der Einreichung und Vertretung (&amp;quot;Prosecution&amp;quot;) der amerikanischen Patentanmeldung beauftragen. Dies ist umso wichtiger, als der Wert eines Patents zu großen Teilen von der richtigen Formulierung der Anmeldung, insbesondere der Patentansprüche abhängt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für besonders mutige, die doch den Schritt der eigenen Anmeldung erwägen, seien folgende Bücher empfohlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [http://www.amazon.de/gp/product/1413305164 Patent it Yourself] von David Pressman. Erstklassive Schritt-für-Schritt Anleitung, wie man eine Patentanmeldung fürs USPTO ausarbeitet, welche Dokumente einzureichen sind und wie das nachfolgende Patentverfahren funktioniert. Die Tatsache, daß das Buch über 500 Seiten hat ist allerdings nicht ganz zufällig, wenn man die Komplexität des amerikanischen Patentrechts berücksichtigt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Kosten_einer_US_Patentanmeldung&amp;diff=4</id>
		<title>Kosten einer US Patentanmeldung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=Kosten_einer_US_Patentanmeldung&amp;diff=4"/>
		<updated>2022-12-04T05:03:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Kosten einer Patentanmeldung in den USA teilen sich, wie in allen anderen Ländern auch, in amtliche Gebühren und die Kosten für die Beschäftigung eines Patentanwalts.  === Amtliche Gebühren === Die Gebühren für eine Patentanmeldung mit bis zu 3 unabhängigen und 17 abhängigen Patentansprüchen beträgt etwa $1000. Die Gebühren setzen sich aus einer &amp;quot;Basic Filing Fee&amp;quot;, einer &amp;quot;Search Fee&amp;quot; und einer &amp;quot;Examination Fee&amp;quot; zusammen, die aber gleichzei…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Kosten einer Patentanmeldung in den USA teilen sich, wie in allen anderen Ländern auch, in amtliche Gebühren und die Kosten für die Beschäftigung eines Patentanwalts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Amtliche Gebühren ===&lt;br /&gt;
Die Gebühren für eine Patentanmeldung mit bis zu 3 unabhängigen und 17 abhängigen Patentansprüchen beträgt etwa $1000. Die Gebühren setzen sich aus einer &amp;quot;Basic Filing Fee&amp;quot;, einer &amp;quot;Search Fee&amp;quot; und einer &amp;quot;Examination Fee&amp;quot; zusammen, die aber gleichzeitig bei Einreichung des Patents fällig sind. Unternehmen die als &amp;quot;Small Entity&amp;quot; (sieht unten) qualifizieren zahlen bei den meisten Gebühren nur die Hälfte. &amp;quot;Micro Entities&amp;quot; zahlen sogar nur ein Viertel der Large Entity Gebühren. Genaue Informationen finden sich beim USPTO unter dem Begriff &amp;quot;Fees&amp;quot;: [https://www.uspto.gov/learning-and-resources/fees-and-payment/uspto-fee-schedule]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird das Patent erteilt fällt eine &amp;quot;Issue Fee&amp;quot; von $1400 ($700 für Small Entity) an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kostenübersicht einer &amp;quot;Utility Patent&amp;quot; Anmeldung:&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Zeitpunkt&lt;br /&gt;
!Art&lt;br /&gt;
!Gebühr&lt;br /&gt;
!Small Entity&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Grundgebühr&lt;br /&gt;
|$310&lt;br /&gt;
|$75&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Recherchegebühr&lt;br /&gt;
|$510&lt;br /&gt;
|$255&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Einreichung&lt;br /&gt;
|Prüfungsgebühr&lt;br /&gt;
|$210&lt;br /&gt;
|$105&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Erteilungsgebühr&lt;br /&gt;
|$1440&lt;br /&gt;
|$720&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bei Erteilung&lt;br /&gt;
|Veröffentlichungsgebühr&lt;br /&gt;
|$300&lt;br /&gt;
|$300&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 3,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$930&lt;br /&gt;
|$465&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 7,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$2.360&lt;br /&gt;
|$1.180&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Nach 11,5 Jahren&lt;br /&gt;
|Erhaltungsgebühr&lt;br /&gt;
|$3.910&lt;br /&gt;
|$1.955 &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten bei Eintritt in die Nationale Phase einer PCT Anmeldung sind fast identisch - lediglich die Recherchegebühr vermindert sich auf $400 ($200 Small Entity) falls dem USPTO ein internationaler Recherchebericht vorliegt. Wesentlich geringere PCT Gebühren fallen nur dann an, wenn die PCT Anmeldung beim US Patentamt eingereicht und recherchiert wurde, was aber für deutsche Anmelder selten zutrifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Smartpat, eine auf deutsche Anmelder spezialisierte US Patent Agent Firm (und Unterstützer dieses Wiki), bietet eine [http://www.smartpat.net/kostenrechner.html automatische Kostenschätzung] für US Patent- und Geschmacksmusteranmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Small Entity ====&lt;br /&gt;
&amp;quot;Small Entities&amp;quot; genießen in den USA eine Ermäßigung vieler (aber nicht aller) Gebühren im Zusammenhang mit der Anmeldung und dem Erhalt eines Patents um 50%.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine &amp;quot;small entity&amp;quot; kann eine natürliche Person, ein kleines oder mittelständisches Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine natürliche Person im Sinne der &amp;quot;small entity&amp;quot; Regeln ist der Erfinder oder eine andere natürliche Person die Rechte an der Erfindung erworben hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein unabhängiges (nicht Konzern-verbundenes) kleines oder mittleres Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen einer small entity wenn es unter die Definition der [http://www.sba.gov US Small Business Administration] fällt. Diese ist je nach Unternehmenstyp unterschiedlich. Im herstellenden Gewerbe ist die Obergrenze durch die Zahl der Mitarbeiter bestimmt, zumeist 500 Mitarbeiter. Je nach Produkt kann die Grenze bei bis zu 1500 Mitarbeitern liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Dienstleistungsunternehmen liegt die Grenze zumeist bei $6,5 Millionen Jahresumsatz, kann aber bis zu $23 Millionen betragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter die gemeinnützigen Organisationen im Sinne des small entity Begriffs fallen Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, wobei ausländische Universitäten ausdrücklich eingeschlossen sind. Auch ausländische gemeinnützige Organisationen fallen unter den small entity Begriff, falls sie in den USA steuerbefreit wären bzw. von einem US-Bundesstaat als gemeinnützig eingestuft würden, hätten die Organisation ihren Sitz in den USA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die natürliche Person bzw. das kleine/mittlere Unternehmen oder die gemeinnützige Organisation darf die Rechte an der Erfindung nicht übertragen, verkauft oder lizensiert haben oder dazu vertraglich verpflichtet sein. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Erwerber der Rechte seinerseits für small entity status qualifiziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kosten eines Patentanwalts ===&lt;br /&gt;
Die Kosten für die Ausarbeitung durch einen Patentanwalt oder Patent Agent ist schwer zu schätzen. Gängige Stundenhonorare liegen bei $200 bis $300. Je nach Komplexität der Erfindung und damit einhergehendem Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Anmeldung können folgende Zahlen als Anhaltspunkt gelten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Sehr einfache Erfindung: $5.000 - $10.000&lt;br /&gt;
*Erfindung mittlerer Komplexität: $10.000 - $15.000&lt;br /&gt;
*Hochkomplexe Erfindungen: $15.000 und mehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Vertretung einer Anmeldung fallen weitere Anwaltskosten für die Antwort auf Prüfungsbescheide an. Kosten hierfür belaufen sich auf typischerweise zwischen $2.000 (sehr einfache Antwort) und $5.000 (relativ komplexe Antwort).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Referenz: [http://judiciary.house.gov/media/pdfs/Kasper080227.pdf Ausführungen der AIPLA vor dem amerikanischen Kongress]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
If time is money you&#039;ve made me a wleatiehr woman.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vergleich ===&lt;br /&gt;
Hier eine grobe Abschätzung des Kosten-Nutzen Verhältnisses eines Patents in den USA im Vergleich zu Deutschland. Dabei wird der Wert eines Patents als konstante pro Einwohner (potentiellen Kunden) im Schutzrechtsgebiet angenommen. Wie die Tabelle zeigt ist nach dieser groben Abschätzung ein deutsches Patent also über seine Lebenszeit etwa 5 mal teurer als das vergleichbare US Patent bei Normalisierung pro Einwohner. Bei einer Normalisierung über das Bruttoinlandsprodukt verschiebt sich die Gleichung aufgrund des höheren pro-Kopf Inlandsproduktes weiter zugunsten der USA.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Vergleichsgegenstand&lt;br /&gt;
!Deutschland&lt;br /&gt;
!USA&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Einwohner (ca.)&lt;br /&gt;
|82 mio&lt;br /&gt;
|298 mio&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bruttoinlandsprodukt (ca.)&lt;br /&gt;
|$2.900 mrd&lt;br /&gt;
|$12.500 mrd&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kosten eines Patents über 20 Jahre&lt;br /&gt;
|$21.975&amp;lt;ref name=&amp;quot;Patentkosten DE&amp;quot;&amp;gt;Stand Sept 1996. Basiert auf 410 Euro Anmeldegebühren und progressiven Jahresgebühren von 70 Euro im dritten Jahr bis 1.940 Euro im 20. Jahr. Anwaltskosten angenommen mit $5.000. Umgerechnet auf US-$ mit Wechselkurs 1,25 Euro/Dollar.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
|$19.400&amp;lt;ref name=&amp;quot;Patentkosten USA&amp;quot;&amp;gt;Summe der Kosten laut Tabelle oben. Anwaltskosten angenommen mit $10.000.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Durchschnittliche Kosten pro Jahr&amp;lt;ref name=&amp;quot;Durchschnittskosten&amp;quot;&amp;gt;Gesamtkosten eines Patents inkl. geschätzter Anwaltskosten geteilt durch 20 (Jahre Laufzeit)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
|$1.099&lt;br /&gt;
|$970&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Patentkosten pro 1 Million Einwohner und Jahr&lt;br /&gt;
|$13&lt;br /&gt;
|$3,30&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Patentkosten pro 1 Milliarde $ BIP und Jahr&lt;br /&gt;
|$0,47&lt;br /&gt;
|$0,08&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://usa-patent.de/index.php?title=Patentierbare_Erfindungen&amp;diff=3</id>
		<title>Patentierbare Erfindungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://usa-patent.de/index.php?title=Patentierbare_Erfindungen&amp;diff=3"/>
		<updated>2022-12-04T05:02:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: Die Seite wurde neu angelegt: „Welche Erfindungen in den USA patentiert werden können ist in den letzten Jahren durch Gerichte, einschließlich den obersten Gerichtshof, immer wieder neu angepasst worden.  Grundsätzlich richtet sich die Patentierbarkeit einer Erfindung nach §101 des Patentgesetzes:  :&amp;#039;&amp;#039;35 U.S.C. 101 Inventions patentable.&amp;#039;&amp;#039; :&amp;#039;&amp;#039;Whoever invents or discovers any new and useful process, machine, manufacture, or composition of matter, or any new and useful improvement th…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Welche Erfindungen in den USA patentiert werden können ist in den letzten Jahren durch Gerichte, einschließlich den obersten Gerichtshof, immer wieder neu angepasst worden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich richtet sich die Patentierbarkeit einer Erfindung nach §101 des Patentgesetzes:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:&#039;&#039;35 U.S.C. 101 Inventions patentable.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
:&#039;&#039;Whoever invents or discovers any new and useful process, machine, manufacture, or composition of matter, or any new and useful improvement thereof, may obtain a patent therefor, subject to the conditions and requirements of this title..&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Erfindung muß also [[Neuheit|neu]] und nützlich sein und in einer der vier Kategorien Verfahren, Maschine, Herstellungsweise oder Verbindung von Materialien fallen. Die Gerichte in den USA haben diese Kategorien in der Vergangenheit sehr weit ausgelegt. So hat das oberste Gericht der USA festgestellt, daß genetisch modifizierte Mikroorganismen Patentschutz erlangen können. Prinzipiell, so die Richter, sind Lebewesen patentierbar, solange das Lebewesen das Ergebnis menschlichen Handelns ist. Auch Software ist patentierbar, solange sie ein konkretes, nützliches und greifbares (&amp;quot;useful, concrete and tangible&amp;quot;) Ergebnis liefert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht patentierbar sind rein abstrakte Ideen, physikalische Gesetze (z.B. E=mc&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;) und Phänomene (z.B. Magnetismus). Die Frage was eine &amp;quot;abstrakte&amp;quot; Erfindung ist wurde in den letzten Jahren immer Enger gefasst. Das  USPTO   hat eine Reihe Beispiele zusammengestellt (https://www.uspto.gov/patent/laws-and-regulations/examination-policy/subject-matter-eligibility) die zeigen sollen was &amp;quot;abstrakte&amp;quot; Erfindungen sind. In der Praxis läuft es oft darauf hinaus, dass sich das Recht in den USA dem Recht in Europa anzunähern scheint: Eine Erfindung die in Europa klar nicht patentfähig wäre ist vermutlich auch in den USA zumindest problematisch. Eine in Europa patentfähige Erfindung sollte auch in den USA patentiert werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frage der Patentierbarkeit stellt sich primär bei Software Erfindungen. Diese sind zum Beispiel dann patentierbar, wenn die Software die Funktion des Computers selbst verbessert. Ein neuartiger Sortieralgorithmus der mit weniger Speicher auskommt oder weniger Rechenzyklen benötigt stellt eine technische Verbesserung dar.  Eine Software die ein bekanntes Problem mit bekannten Mitteln löst ist hingegen vermutlich nicht patentierbar, selbst wenn das bekannte Problem bislang noch nicht in Software gelöst wurde.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Axel</name></author>
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		<updated>2022-12-04T05:01:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Axel: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Willkommen beim US Patent Wiki. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum US-Patentrecht, sowie Hinweise zur Anmeldung und Erlangung eines Patents in den USA. Es richtet sich primär an deutsche&lt;br /&gt;
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